Sekretariat, Wirtschaft & Tourismus

Neben der Leitung und Koordinierung der Gemeindedienste und der Verwaltung der Posteingänge gehören ebenfalls die allgemeine Korrespondenz und das Archiv zu weiteren vielseitigen Aufgabenbereichen, auf die wir unten näher eingehen:

Aufgabenbereiche

Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindekollegiums; Abfassung und Eintragung der Protokolle der Sitzungen

Sitzungsprotokolle

Der Gemeinderat tritt so oft zusammen, wie es die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten erfordern, mindestens aber zehn Mal im Jahr. In der Regel versammelt der Rat der Gemeinde Bütgenbach sich  einmal im Monat zu einer öffentlichen Sitzung.

Ort und Zeitpunkt der Ratssitzungen sowie die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung werden der Öffentlichkeit durch  Bekanntmachung am Rathaus und auf der Webseite der Gemeinde zur Kenntnis gebracht.

Sitzungsprotokolle 2023

31.05.2023
27.04.2023
29.03.2023
14.02.2023
25.01.2023

Sitzungsprotokolle 2022

22.12.2022
28.11.2022
26.10.2022
29.09.2022
01.09.2022
05.07.2022
01.06.2022
28.04.2022
17.03.2022
03.02.2022

Sitzungsprotokolle 2021

21.12.2021
29.11.2021
13.10.2021
23.09.2021
26.08.2021
15.07.2021
24.06.2021
26.05.2021
05.05.2021
15.04.2021
04.03.2021
28.01.2021

 

 

Sitzungsprotokolle 2020

17.12.2020
20.11.2020
15.10.2020
09.09.2020
17.07.2020
25.06.2020
19.05.2020
16.04.2020
05.03.2020
05.02.2020

 

Sitzungsprotokolle 2019

23.12.2019
27.11.2019
17.10.2019
03.09.2019
03.07.2019
06.06.2019
25.04.2019
26.03.2019
20.02.2019
28.01.2019

 

Sitzungsprotokolle 2018

20.12.2018
03.12.2018
20.11.2018
20.09.2018
12.07.2018
31.05.2018
07.05.2018
26.04.2018
12.03.2018
01.02.2018

Internetauftritt der Gemeinde Bütgenbach

Die Gemeinde Bütgenbach präsentiert sich seit Jahren im Internet. Wir freuen uns, Ihnen seit Anfang 2022 eine komplett neu aufgebaute Seite im neuen Design vorzustellen. Wir arbeiten stetig daran, die Seite so bürgerfreundlich und effizient wie möglich zu gestalten.

Gemeinde-Infoblatt

Das Infoblatt der Gemeinde Bütgenbach erscheint halbjährlich (für gewöhnlich im Juli & Dezember eines jeden Jahres).
Ein Exemplar landet in jedem Briefkasten der Gemeinde Bütgenbach und zusätzlich liegen weitere Ausfertigungen im Gemeindehaus bereit.

Es folgen die Infoblätter der vergangenen 10 Jahre:

Hof Bütgenbach: Vermietung der Räumlichkeiten

Ausstellungen und Seminare im Hof Bütgenbach

Richtlinien:

  • Nehmen Sie Kontakt mit Frau Bettina Möres auf, um noch freie Termine in Erfahrung zu bringen.
    Zwecks Anfrage füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung (oder per Mail an bettina.moeres@butgenbach.be).
  • Kosten: siehe Bedingungen!
  • Antragsfrist: so früh wie möglich

Dokumente:

Links

Kirmesfeste

Genehmigung von Standplätzen

Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium

Kosten: siehe Gebühr auf Standplätze

Antragsfrist: mindestens zwei Monate vor der Kirmes

Wann sind die Kirmesfeste in der Gemeinde?

  • Nidrum: 3. Wochenende im Juli
  • Elsenborn: im August auf Sankt Bartholomäus
  • Weywertz: 1. Wochenende im Oktober
  • Bütgenbach: 2. Wochenende im Oktober

Links

Märkte

Wochenmarkt

Wie im ländlichen Raum üblich, hat auch Bütgenbach seinen Wochenmarkt, obwohl er nicht jede Woche stattfindet. Der Markt findet jeden 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Aber aufgepasst: es ist kein richtiger 2-Wochen-Rythmus, denn in den Monaten, wo es 5 Dienstage gibt, bleibt es trotzdem beim 2. und 4. Dienstag im Monat.

Auf dem Markt werden viele regionale Erzeugnisse angeboten, aber auch Händler aus Flandern und der Wallonie sind fester Bestandteil dieses Ereignisses. Hier kann man alles, was das Herz begehrt finden: ob Bettwäsche, Kleidung, Obst & Gemüse, Eisenwahren, Tierbedarf, kleine Leckereien, … Aber kommen Sie und sehen selbst, welch reges Treiben herrscht.

Der Markt ist auch wichtig für den hiesigen Handel, denn der Standort des Marktes ist gut situiert. Er findet mitten im Dorf statt und ist umgeben von zahlreichen lokalen Geschäften. Was man nicht auf dem Markt findet, oder nicht dort kaufen möchte, findet man in den angrenzenden Geschäften: Backwaren, Fotozubehör, Metzger, Bank, …

Sollten Sie als Händler auf der Suche nach einem Standplatz auf diesem überaus attraktiven Wochenmarkt sein, können Sie sich an die Verwaltung wenden:

Bettina Möres
Tel.: 080 / 44 00 98
bettina.moeres@butgenbach.be

Sommermarkt

Der Sommermarkt findet jedes Jahr am 2. Dienstag des Monats Juli statt. An diesem Tag ist der Ortskern bis 14.00 Uhr für den Verkehr gesperrt und neben dem üblichen Markttreiben werden zahlreiche Animationen für Groß und Klein angeboten.

Auskünfte zum Urlaubermarkt:

Bettina Möres
Tel.: 080 / 44 00 98
bettina.moeres@butgenbach.be

Genehmigung von Standplätzen

Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers
  • Art des Handels
  • Handelsregisternummer
  • Eine Kopie der Gewerbekarte (Karte für den ambulanten Handel)
  • Länge des Standes

Kosten:

  • der Antrag ist kostenlos
  • die Standgebühr beträgt 2,00 € pro laufenden Meter

Antragsfrist: mindestens 6 Wochen vor dem Marktdatum

Gutscheine der Gemeinde Bütgenbach

Bestehende Prämien der Gemeinde werden seit neuestem in Form von Gutscheinen ausgezahlt, die in Geschäften (die auf Gebiet der Gemeinde Bütgenbach liegen) eingelöst werden können.

Folgende Prämien der Gemeinde BÜTGENBACH werden bis zu einem Betrag von 1.000,00 € in Form von Gutscheinen ausgezahlt:

  • Geburtsprämie: 100,00 €
  • Prämie Fahrsicherheitstraining: 50,00 € (wenn dieses nicht schon an anderer Stelle bezuschusst wird)
  • Bauprämie: 750,00 €
  • Altersjubilare: 125,00 €
  • Jubelpaare: 250,00 €
  • Sanierungsprämie für Gebäude, die vor 50 Jahren oder mehr das erste Mal bewohnt waren: 2.500,00 €
  • Sanierungsprämie für Gebäude, die vor 80 Jahren oder mehr das erste Mal bewohnt waren: 3.500,00 €
  • Die Prämien werden in Form von 5,00 €, 10,00 €, 50,00 bzw. 100,00 €-Gutscheinen gewährt.

Hier gelangen Sie zur offiziellen Website des Gutschein-Systems der Gemeinde Bütgenbach.

Veranstaltungen auswärtiger Vereine & Durchfahrtsgenehmigungen

Handeln Sie im Namen eines Vereins, der in der Gemeinde Bütgenbach ansässig ist? Dann klicken Sie hier!

Alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder überdachten Orten müssen vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Versammlungen im Freien, auf der öffentlichen Straße oder auf öffentlichen Plätzen müssen vorab durch den Bürgermeister genehmigt werden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Polizeizone EIFEL zu den Veranstaltungen: PRESSEMITTEILUNG

Pflicht der Organisatoren einer Veranstaltung ist es, die zu dem Zeitpunkt gültigen Protokolle betreffend Covid-19 zu beachten.

Das allgemeine Antragsformular ist in jedem Fall korrekt auszufüllen und spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

Anmeldung einer Veranstaltung – PDF
Anmeldung einer Veranstaltung – Word-Datei

Déclaration d’un événement – PDF
Déclaration d’un événement – fichier Word

Als Organisator sind Sie für ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.

Links

Verlosungen

Genehmigung von Verlosungen

Richtlinien:
Sie füllen das Antragsformular aus und richten es an das Gemeindekollegium.
Folgende Dokumente müssen beigefügt werden:

Kosten: 1,50 €
Antragsfrist: mindestens 1 Monat vor dem Beginn des Verkaufes

Auswärtige Kontakte (Lager Elsenborn, ...)

Lager Elsenborn

Der Zutritt zum Militärgelände ist ohne Genehmigung des Lagerkommandanten immer untersagt. Verschiedene Vereinigungen verfügen über eine Erlaubnis. Die Zutrittsbedingungen wurden diesen mitgeteilt.

Informationen erhalten Sie unter folgenden Rufnummern des Lagers Elsenborn:
02 / 44 28 011 oder 02 / 44 27 170 (während der Bürozeiten)
02 / 44 27 724 (24-Stunden-Wachdienst)

Für weitere Informationen zu den Schießübungen und dem Truppenübungsplatz in Elsenborn klicken Sie hier.

Partnerstadt Monschau

Freundschaftliche Kontakte BÜTGENBACH/MONSCHAU – eine Partnerschaft „auch ohne Urkunde“

Das 1. Treffen zwischen den Verantwortlichen der Gemeinden Bütgenbach und Monschau fand am 15. Januar 1982 in Bütgenbach statt. Es sollte ein Gedankenaustausch zwischen den Verantwortlichen der Gemeinden diesseits und jenseits der Grenze werden. Ziel war die Stärkung der freundschaftlichen nachbarlichen Beziehungen unter den beiden Gemeinden. Es wurde im Laufe der Jahre immer wieder über Themen rund um den Sport- und Kulturbereich, Tourismusförderung, Notfallmedizin, Wildschäden, Wasserversorgung, Abwasserklärung und viele andere ausgetauscht. Diese Freundschaftstreffen finden seit 1982 regelmäßig (ca. 1 x / Jahr) statt.

Interkommunale Gesellschaften und andere Einrichtungen

Die Gemeinde Bütgenbach ist Mitglied in folgenden interkommunalen Gesellschaften:

Gefährdungshaftpflichtversicherung

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Bei der Versicherung Gefährdungshaftpflicht im Brand- oder Explosionsfall handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung für
Betreiber von Einrichtungen, die in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Sie deckt die mit dem Gesetz vom 30. Juli 1979 eingeführte Gefährdungshaftpflicht des Betreibers bei Brand oder Explosion. Diese Versicherung wird als Ergänzung zur  Feuerversicherung abgeschlossen.

Nachstehenden Einrichtungen wird solch eine Haftpflichtversicherung im Falle von Brand oder Explosion auferlegt:

  • alle der Öffentlichkeit zugängliche Orte, in denen getanzt werden kann (beispielsweise Saal oder Disko)
  • Restaurants, Fritüren und Schankstätten, wenn die öffentlich zugängliche Fläche mindestens 50 beträgt
  • Hotels, die mindestens vier Gästezimmer umfassen und die mindestens zehn Gäste aufnehmen können
  • Einzelhandelsgeschäfte, deren Verkaufs- und Lagerraum eine Gesamtfläche von mindestens 1.000 aufweisen
  • Jugendherbergen
  • Kinos, Theater, Kulturhallen und Ausstellungsräume
  • Mehrzweckhallen, in denen Aufführungen, öffentliche Versammlungen und Sportveranstaltungen durchgeführt werden
  • Sporthallen, Schießstände und Fußballstadien
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Bürogebäude, deren öffentlich zugängliche Gesamtfläche mindestens 500 m² beträgt
  • Schulen und berufsbildende Anstalten

Eine Kopie der Haftpflicht-Police wurde lange Zeit der lokalen Polizei vom Eigentümer oder der Versicherungsgesellschaft direkt zugestellt. Heute obliegt es dem Bürgermeister beziehungsweise der Gemeindeverwaltung die Kontrolle dieser Versicherung vorzunehmen.

Wir bitten daher darum, umgehend dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Kopie der Police für Ihren Betrieb in Zukunft der Gemeindeverwaltung übermittelt wird. Falls Sie bisher keine solche Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie dies umgehend bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft erledigen.

FAQ

  • Wann finden Schießübungen auf dem Truppenübungsplatz in Elsenborn statt?

    HIER finden Sie sämtliche Angaben zu den Schießübungen, die uns vom Lager Elsenborn mitgeteilt werden. Sie geben Aufschluss über die Daten, an denen Schießübungen stattfinden, über das Ausmaß der Lärmbelästigung sowie darüber, ob die Straße Rocherath-Wahlerscheid gesperrt ist.

    Planen Sie eine Wanderung, die dieses Gebiet durchkreuzt? Dann informieren Sie sich gerne beim Lager Elsenborn selbst bzw. auf dessen Facebook-Seite: Camp Elsenborn – Lager Elsenborn.

  • Wo melde ich mich, wenn ich feststelle, dass bestimmte Angaben auf der Gemeinde-Website fehlerhaft bzw. veraltet sind?

    Melden Sie sich im Sekretariat, insbesondere bei Frau Bettina Möres und teilen Sie uns Ihre Änderungsvorschläge mit.

  • Wo finde ich die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung?

    Die Bekanntmachung mit Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnungspunkten der nächsten Gemeinderatssitzung wird 7 Tage vor dem Versammlungsdatum auf dieser Website veröffentlicht und erscheint dann im unteren Bereich auf der Startseite  →  „Digitales Brett – Bekanntmachungen“.

  • Gibt es die Möglichkeit Protokolle vergangener Legislaturperioden einzusehen?

    Ja, die gibt es. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Sekretariat der Gemeindeverwaltung.

Kontaktpersonen

Picture : Verena KRINGS

Verena KRINGS

Generaldirektorin

Gemeindehaus, Obergeschoss, Büro 103

080 44 00 78

verena.krings@butgenbach.be

Picture : Sandra KOHNENMERGEN

Sandra KOHNENMERGEN

Gemeindehaus, Obergeschoss, Büro 104

080 44 00 89

sandra.kohnenmergen@butgenbach.be

Picture : Bettina MÖRES

Bettina MÖRES

Gemeindehaus, Obergeschoss, Büro 102

080 44 00 98

bettina.moeres@butgenbach.be

Wo befindet sich der Dienst ?

Gemeindehaus, Obergeschoss

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung