Neben der Leitung und Koordinierung der Gemeindedienste und der Verwaltung der Posteingänge gehören ebenfalls die allgemeine Korrespondenz und das Archiv zu weiteren vielseitigen Aufgabenbereichen, auf die wir unten näher eingehen:
Der Gemeinderat tritt so oft zusammen, wie es die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten erfordern, mindestens aber zehn Mal im Jahr. In der Regel versammelt der Rat der Gemeinde Bütgenbach sich einmal im Monat zu einer öffentlichen Sitzung.
Ort und Zeitpunkt der Ratssitzungen sowie die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung werden der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung am Rathaus und auf der Webseite der Gemeinde zur Kenntnis gebracht.
Sitzungsprotokolle 2023
21.12.2023 |
Sitzungsprotokolle 2022
22.12.2022 |
Sitzungsprotokolle 2021
21.12.2021
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Sitzungsprotokolle 2020 17.12.2020 |
Sitzungsprotokolle 2019 23.12.2019 |
Sitzungsprotokolle 2018 20.12.2018 |
Die Gemeinde Bütgenbach präsentiert sich seit Jahren im Internet. Wir freuen uns, Ihnen seit Anfang 2022 eine komplett neu aufgebaute Seite im neuen Design vorzustellen. Wir arbeiten stetig daran, die Seite so bürgerfreundlich und effizient wie möglich zu gestalten.
Das Infoblatt der Gemeinde Bütgenbach erscheint halbjährlich (für gewöhnlich im Juli & Dezember eines jeden Jahres).
Ein Exemplar landet in jedem Briefkasten der Gemeinde Bütgenbach und zusätzlich liegen weitere Ausfertigungen im Gemeindehaus bereit.
Es folgen die Infoblätter der vergangenen Jahre:
Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium
Kosten: siehe Gebühr auf Standplätze
Antragsfrist: mindestens zwei Monate vor der Kirmes
Wann sind die Kirmesfeste in der Gemeinde?
Links
Wie im ländlichen Raum üblich, hat auch Bütgenbach seinen Wochenmarkt, obwohl er nicht jede Woche stattfindet. Der Markt findet jeden 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Aber aufgepasst: es ist kein richtiger 2-Wochen-Rythmus, denn in den Monaten, wo es 5 Dienstage gibt, bleibt es trotzdem beim 2. und 4. Dienstag im Monat.
Auf dem Markt werden viele regionale Erzeugnisse angeboten, aber auch Händler aus Flandern und der Wallonie sind fester Bestandteil dieses Ereignisses. Hier kann man alles, was das Herz begehrt finden: ob Bettwäsche, Kleidung, Obst & Gemüse, Eisenwahren, Tierbedarf, kleine Leckereien, … Aber kommen Sie und sehen selbst, welch reges Treiben herrscht.
Der Markt ist auch wichtig für den hiesigen Handel, denn der Standort des Marktes ist gut situiert. Er findet mitten im Dorf statt und ist umgeben von zahlreichen lokalen Geschäften. Was man nicht auf dem Markt findet, oder nicht dort kaufen möchte, findet man in den angrenzenden Geschäften: Backwaren, Fotozubehör, Metzger, Bank, …
Sollten Sie als Händler auf der Suche nach einem Standplatz auf diesem überaus attraktiven Wochenmarkt sein, können Sie sich an die Verwaltung wenden:
Bettina Möres
Tel.: 080 / 44 00 98
bettina.moeres@butgenbach.be
Der Sommermarkt findet jedes Jahr am 2. Dienstag des Monats Juli statt. An diesem Tag ist der Ortskern bis 14.00 Uhr für den Verkehr gesperrt und neben dem üblichen Markttreiben werden zahlreiche Animationen für Groß und Klein angeboten.
Auskünfte zum Urlaubermarkt:
Bettina Möres
Tel.: 080 / 44 00 98
bettina.moeres@butgenbach.be
Genehmigung von Standplätzen
Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:
Kosten:
Antragsfrist: mindestens 6 Wochen vor dem Marktdatum
Bestehende Prämien der Gemeinde werden seit neuestem in Form von Gutscheinen ausgezahlt, die in Geschäften (die auf Gebiet der Gemeinde Bütgenbach liegen) eingelöst werden können.
Folgende Prämien der Gemeinde BÜTGENBACH werden bis zu einem Betrag von 1.000,00 € in Form von Gutscheinen ausgezahlt:
Hier gelangen Sie zur offiziellen Website des Gutschein-Systems der Gemeinde Bütgenbach.
Handeln Sie im Namen eines Vereins, der in der Gemeinde Bütgenbach ansässig ist? Dann klicken Sie hier!
Alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder überdachten Orten müssen vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Versammlungen im Freien, auf der öffentlichen Straße oder auf öffentlichen Plätzen müssen vorab durch den Bürgermeister genehmigt werden.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Polizeizone EIFEL zu den Veranstaltungen: PRESSEMITTEILUNG
Das allgemeine Antragsformular ist in jedem Fall korrekt auszufüllen und spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:
Anmeldung einer Veranstaltung – PDF
Anmeldung einer Veranstaltung – Word-Datei
Déclaration d’un événement – PDF
Déclaration d’un événement – fichier Word
Als Organisator sind Sie für ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.
Links
Anmeldung einer Veranstaltung
Formular-D-Anmeldung-einer-Veranstaltung-Digitale-Version-v.01.2023.pdf
Déclaration d'un événement
Formular-FR-Anmeldung-einer-Veranstaltung-Digitale-Version-v.01.2023.pdf
Anmeldung einer Veranstaltung (Word)
Formular-D-Anmeldung-einer-Veranstaltung-Digitale-Version-v.01.2023.dotx
Déclaration d'un événement (Word)
Formular-FR-Anmeldung-einer-Veranstaltung_v.01.2023.dotx.docx
VPV
Verwaltungspolizeiliche-Verordnung-der-5-Eifelgemeinden-Version-28.04.2022-1.pdf
Richtlinien:
Sie füllen das Antragsformular aus und richten es an das Gemeindekollegium.
Folgende Dokumente müssen beigefügt werden:
Kosten: 1,50 €
Antragsfrist: mindestens 1 Monat vor dem Beginn des Verkaufes
Der Zutritt zum Militärgelände ist ohne Genehmigung des Lagerkommandanten immer untersagt. Verschiedene Vereinigungen verfügen über eine Erlaubnis. Die Zutrittsbedingungen wurden diesen mitgeteilt.
Informationen erhalten Sie unter folgenden Rufnummern des Lagers Elsenborn:
02 / 44 28 011 oder 02 / 44 27 170 (während der Bürozeiten)
02 / 44 27 724 (24-Stunden-Wachdienst)
Freundschaftliche Kontakte BÜTGENBACH/MONSCHAU – eine Partnerschaft „auch ohne Urkunde“
Das 1. Treffen zwischen den Verantwortlichen der Gemeinden Bütgenbach und Monschau fand am 15. Januar 1982 in Bütgenbach statt. Es sollte ein Gedankenaustausch zwischen den Verantwortlichen der Gemeinden diesseits und jenseits der Grenze werden. Ziel war die Stärkung der freundschaftlichen nachbarlichen Beziehungen unter den beiden Gemeinden. Es wurde im Laufe der Jahre immer wieder über Themen rund um den Sport- und Kulturbereich, Tourismusförderung, Notfallmedizin, Wildschäden, Wasserversorgung, Abwasserklärung und viele andere ausgetauscht. Diese Freundschaftstreffen finden seit 1982 regelmäßig (ca. 1 x / Jahr) statt.
Die Gemeinde Bütgenbach ist Mitglied in folgenden interkommunalen Gesellschaften:
HIER finden Sie sämtliche Angaben zu den Schießübungen, die uns vom Lager Elsenborn mitgeteilt werden. Sie geben Aufschluss über die Daten, an denen Schießübungen stattfinden, über das Ausmaß der Lärmbelästigung sowie darüber, ob die Straße Rocherath-Wahlerscheid gesperrt ist.
Planen Sie eine Wanderung, die dieses Gebiet durchkreuzt? Dann informieren Sie sich gerne beim Lager Elsenborn selbst bzw. auf dessen Facebook-Seite: Camp Elsenborn – Lager Elsenborn.
Melden Sie sich im Sekretariat, insbesondere bei Frau Bettina Möres und teilen Sie uns Ihre Änderungsvorschläge mit.
Die Bekanntmachung mit Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnungspunkten der nächsten Gemeinderatssitzung wird 7 Tage vor dem Versammlungsdatum auf dieser Website veröffentlicht und erscheint dann im unteren Bereich auf der Startseite → „Digitales Brett – Bekanntmachungen“.
Ja, die gibt es. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Sekretariat der Gemeindeverwaltung.
Generaldirektorin
Gemeindehaus, Obergeschoss, Büro 103
Gemeindehaus, Obergeschoss, Büro 104
Gemeindehaus, Obergeschoss
Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung