Neubürger

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Bürgerservice

Sekretariat & Tourismus

Gemeinde-Infoblatt

Das Infoblatt der Gemeinde Bütgenbach erscheint halbjährlich (für gewöhnlich im Juli & Dezember eines jeden Jahres).
Ein Exemplar landet in jedem Briefkasten der Gemeinde Bütgenbach und zusätzlich liegen weitere Ausfertigungen im Gemeindehaus bereit.

Es folgen die Infoblätter der vergangenen Jahre:

Märkte

Wochenmarkt

Wie im ländlichen Raum üblich, hat auch Bütgenbach seinen Wochenmarkt, obwohl er nicht jede Woche stattfindet. Der Markt findet jeden 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Aber aufgepasst: es ist kein richtiger 2-Wochen-Rythmus, denn in den Monaten, wo es 5 Dienstage gibt, bleibt es trotzdem beim 2. und 4. Dienstag im Monat.

Auf dem Markt werden viele regionale Erzeugnisse angeboten, aber auch Händler aus Flandern und der Wallonie sind fester Bestandteil dieses Ereignisses. Hier kann man alles, was das Herz begehrt finden: ob Bettwäsche, Kleidung, Obst & Gemüse, Eisenwahren, Tierbedarf, kleine Leckereien, … Aber kommen Sie und sehen selbst, welch reges Treiben herrscht.

Der Markt ist auch wichtig für den hiesigen Handel, denn der Standort des Marktes ist gut situiert. Er findet mitten im Dorf statt und ist umgeben von zahlreichen lokalen Geschäften. Was man nicht auf dem Markt findet, oder nicht dort kaufen möchte, findet man in den angrenzenden Geschäften: Backwaren, Fotozubehör, Metzger, Bank, …

Sollten Sie als Händler auf der Suche nach einem Standplatz auf diesem überaus attraktiven Wochenmarkt sein, können Sie sich an die Verwaltung wenden:

Bettina Möres
Tel.: 080 / 44 00 98
bettina.moeres@butgenbach.be

Sommermarkt

Der Sommermarkt findet jedes Jahr am 2. Dienstag des Monats Juli statt. An diesem Tag ist der Ortskern bis 14.00 Uhr für den Verkehr gesperrt und neben dem üblichen Markttreiben werden zahlreiche Animationen für Groß und Klein angeboten.

Auskünfte zum Urlaubermarkt:

Bettina Möres
Tel.: 080 / 44 00 98
bettina.moeres@butgenbach.be

Genehmigung von Standplätzen

Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers
  • Art des Handels
  • Handelsregisternummer
  • Eine Kopie der Gewerbekarte (Karte für den ambulanten Handel)
  • Länge des Standes

Kosten:

  • der Antrag ist kostenlos
  • die Standgebühr beträgt 2,00 € pro laufenden Meter

Antragsfrist: mindestens 6 Wochen vor dem Marktdatum

Finanz- & Personaldienst

Steuern

Wie definiert man Steuer? 

Eine Steuer ist ein einseitig auferlegter Betrag an Personen oder Firmen, die auf dem Gebiet der Gemeinde ansässig sind. Der Ertrag wird verwendet, um die allgemeinen Ausgaben der Gemeinde zu finanzieren.
Es gibt:
• Zusatzsteuern
• Gemeindesteuern

Zuschlaghundertstel zur Immobilienvorbelastung
Steuerverordnung
2000
Zuschlaghundertstel zur Steuer auf die natürlichen Personen
Steuerverordnung
6 %
Steuer auf die Müllabfuhr
Steuerverordnung
107,00 € für einen Einpersonenhaushalt
147,00 € für einen Zweipersonenhaushalt
200,00 € ab einem Drei- oder Mehrpersonenhaushalt
200,00 € für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser sowie die vorgesehenen Entrümpelungen.
Im Bevölkerungsregister eingetragene Erwachsene, deren Inkontinenz ärztlich attestiert ist, erhalten 2 Rollen Restmülltüten gratis.
Bei Ankauf von 16 durchsichtigen Restmülltüten erhält der Steuerpflichtige 4 Restmülltüten kostenlos.
Bei Ankauf von 5 Biomülltüten erhält der Steuerpflichtige 5 Biomülltüten kostenlos.
Steuer auf Müllabfuhr für Jugend- und Ferienlager
Steuerverordnung • Erklärungsformular
0,20 € pro Person / Tag
Steuer auf Betriebsmüll
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
15,00 € / Betrieb
Steuer auf Campingplätze, -wohnparks & -einrichtungen
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
62,00 € / Stellplatz
Steuer auf Luxuspferde
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
25,00 € / Pferd
Steuer auf Bälle und Tanzvergnügen
Steuerverordnung • Erklärungsformular
50,00 € / Veranstaltung (12 Stunden) mit Eintritt
ohne Eintritt kostenlos
Steuer auf Zweitwohnungen
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
250,00 € / Wohnung
Steuer auf den Anschluss der bebauten Immobilien an die öffentliche Kanalisation
Steuerverordnung
25,00 € ohne Mündung in die Kläranlage
100,00 € mit Mündung in die Kläranlage
Steuer auf die Verlängerung der Polizeistunde
Steuerverordnung
12,50 € / Verlängerungsstunde
Steuer auf das Ausstellen von Verwaltungsdokumenten
Steuerverordnung 
  • 2,50 € + 16,70 € (Föderalstaat) auf alle elektronischen Personalausweise für Personen ab 12 Jahren
  • Ausweise für Kinder unter 12 Jahren sind kostenlos
  • bei Erneuerung im Falle von Verlust oder Beschädigung eines elektronischen Ausweises und im Falle einer Dringlichkeitsprozedur für Kinder unter 12 Jahren werden die vom Föderalstaat erhobenen Produktionskosten berechnet
  • 10,00 € für ein Heiratsbuch
  • 10,00 € für ein Duplikat eines Heiratsbuches
  • 1,00 € für jedes Verwaltungsdokument
  • 5,00 € + 65,00 € (Föderalstaat) für die Ausstellung eines Reisepasses im Normalverfahren ab 18 Jahren
  • 10,00 € + 240 € (Föderalstaat) für die Ausstellung eines Reisepasses im Dringlichkeitsverfahren ab 18 Jahren
  • 5,00 € + 20,00 € (Föderalstaat) auf alle elektronischen Führerscheine und Lizenzen
  • 16,00 € + 16,00 € (Föderalstaat) für einen internationalen Führerschein
Steuer auf Privatclubs
Steuerverordnung
1.300,00 € / Einrichtung
Steuer auf das Betreiben eines Dancings
Steuerverordnung
40,00 € / Woche für die Öffnung des Dancings während 3 Tagen
40,00 € zusätzlich für jeden zusätzlichen Öffnungstag pro Woche
Steuer auf Beerdigungen, Ausstreuung der Asche & Einsetzung einer Urne
Steuerverordnung
250,00 € pro Beerdigung, Ausstreuung oder Einsetzung einer Urne (siehe verschiedene Ausnahmebedingungen, u.a. anwendbar auf Auswärtige, die weder in der Gemeinde wohnen, noch in der Gemeinde gestorben sind)
Steuer auf die Verteilung von Werbeschriften & Werbemustern
Steuerverordnung
0,08 € / Exemplar
regionale Presse: 0,025 € / verteiltes Exemplar
in Plastik verpackte Werbung wird mit dem doppelten Betrag besteuert
Steuer auf Hunde
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
1. Hund: 10,00 €
2. Hund: 10,00 €
ab 3. Hund: je 100,00 €
Steuer auf Übernachtungen
SteuerverordnungErklärungsformular
1,50 € / Übernachtung ab 13 Jahren
Steuer auf verwahrloste und nicht genutzte Gebäude
Steuerverordnung
1. Jahr 1.000,00 € (wird nicht erhoben, nur verwarnt)
ab dem 2. Jahr 2.000,00 €

Bevölkerungsdienst

Empfangsschalter - Information

Wenn Sie am Schalter des Bevölkerungsdienstes vorstellig werden, tragen Sie bitte immer Ihren Personalausweis bei sich.

Der Bevölkerungsdienst verwaltet unter anderem das Bevölkerungs- und Fremdenregister. Sämtliche personenbezogene administrative Angaben sind in den Registern aufgenommen (Wohnsitz, Nationalregisternummer, Haushaltszusammenstellung, Führerschein, letztwillige Verfügungen, …).

Die Angaben, die durch die Gemeindeverwaltung in diese Register eingegeben werden, bilden die wichtigste Quelle des Nationalregisters.

Die Konsultation, die Mitteilung von Informationen sowie die Ausgabe von Dokumenten oder Listen aus den Bevölkerungsregistern sind streng geregelt mit wichtigstem Ziel des Schutzes der Privatsphäre der natürlichen Personen.

Adressänderung

1. Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Bütgenbach

Richtlinien:

  • sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Wohnungswechsel beim Bevölkerungsamt melden (persönlich, per Telefon oder per E-Mail)
  • den Personalausweis oder Aufenthaltstitel vorlegen
  • die Polizei führt eine Untersuchung am betreffenden Wohnsitz durch
  • nach dieser Untersuchung werden die Bürger(innen) benachrichtigt, beim Bevölkerungsamt vorstellig zu werden

Bitte mitbringen:

  • die Personalausweise (Aufenthaltstitel) aller Familienmitglieder mit PIN bzw. PUK Code

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: verschieden, hängt vom Datum des Polizeiberichtes ab

 

2. Wohnungswechsel aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland

(für ausländische Mitbürger die sich, aus dem Ausland kommend, eintragen wollen, siehe die Rubrik „Ausländer“)

Richtlinien:

  • sich beim  Bevölkerungsamt melden (persönlich, per Telefon oder per Email)
  • den Personalausweis oder Aufenthaltstitel vorlegen
  • die Polizei führt eine Untersuchung am betreffenden Wohnsitz durch
  • nach dieser Untersuchung werden die Bürger(innen) benachrichtigt, beim Bevölkerungsamt vorstellig zu werden

Bitte mitbringen:

  • die Personalausweise (Aufenthaltstitel) aller Familienmitglieder mit PIN bzw. PUK Code

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: verschieden, hängt vom Datum des Polizeiberichtes ab

 

3. Wegzug aus Bütgenbach

In eine andere Gemeinde Belgiens:
Melden Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde.

Ins Ausland:
Melden Sie sich persönlich beim Bevölkerungsamt ab und bringen Sie die Personalausweise oder Aufenthaltstitel aller Familienmitglieder mit. Ausländische Mitbürger müssen zudem ein Passbild mitbringen. Sollten Sie die Adresse im Ausland bereits kennen, teilen Sie uns auch diese bitte mit. Nach Ankunft melden Sie sich beim zuständigen belgischen Konsulat im Ausland (gilt nicht für ausländische Mitbürger).

Ausländer: Verwaltungsformalitäten & Arbeitsgenehmigungen

Der Dienst wendet sich an alle ausländischen Mitbürger, die direkt aus dem Ausland kommend, sich in unserer Gemeinde eintragen möchten.

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • gültiger nationaler Personalausweis bzw. Reisepass
  • 4 biometrische Passfotos
  • internationale Geburtsurkunde
  • internationale Zivilstandsbescheinigung (Zum Nachweis des Zivilstandes können auch Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde/-urteil, Familienbuch vorgelegt werden.)
  • Bitte informieren Sie sich, ob diese Urkunden/Dokumente legalisiert sind, bzw. mit einer Apostille versehen werden müssen. Eine Übersetzung der Urkunde, insofern es sich nicht um eine internationale handelt, muss ebenfalls vorgelegt werden.

Außerdem müssen Sie den Nachweis genügender Einkünfte bzw. den Beweis der Verwandtschaft innerhalb von 3 Monaten ab Erstvorstellung erbringen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Bevölkerungsdienst und auf der Seite des Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres (IBZ) / Eintragung von Ausländern.

Mülltüten

Ankauf von Mülltüten

Am Schalter des Bevölkerungsdienstes sowie in folgenden Geschäften:

  • Bütgenbach: Geschäft für Naturprodukte OFFERMANN, Marktplatz 1 (Restmüll & Biomüll)
    & Carrefour, Monschauer Straße 9 (PMK)
  • Küchelscheid: Taverne A’Lutze, HENN Martha, Am Schwarzbach 2 (Restmüll, Biomüll & PMK)
  • Nidrum: Kaufhaus LENTZ, Dellenstraße 5 (Restmüll, Biomüll & PMK)
  • Weywertz: Kaufhaus LEYENS, Lindenstraße 13 (Restmüll, Biomüll & PMK)

Impfungen

Bescheinigung der Impfung gegen die Kinderlähmung

Schutzimpfung für Kinder 
Wenn Sie gerade erst ein Kind bekommen haben, müssen Sie es gegen Polio (Kinderlähmung) impfen lassen. Auch anderen gefährlichen Krankheiten wie Tetanus und Diphtherie können Sie mit Impfungen vorbeugen.

Es wurde ein Programm entwickelt, aus dem hervorgeht, welche Impfungen für Ihr Kind wann empfohlen werden. Manche dieser Impfungen müssen wiederholt werden, wenn Ihr Kind etwas älter geworden ist. Diesen Impfplan finden Sie auf der Website des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie des „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (ONE). Die meisten Impfstoffe im Impfprogramm sind kostenlos.

Jede Gemeinschaft ist zuständig für die Impfpolitik. Die Internetseiten Vaccination-infoZorg en Gezondheid und das Bürgerinformationsportal Ostbelgien informieren über die verschiedenen von diesen Behörden angenommenen Initiativen.

Richtlinien:
Bei der Wohnsitzgemeinde, die Bescheinigung (des Hausarztes, des Kinderarztes oder des Dienstes für Kleinkindbetreuung) mit folgenden Angaben einreichen:

  • Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Kleinkindes
  • die Impfdaten
  • das Attest mit dem Stempel und der Unterschrift des Arztes

Kosten: kostenlos

Einreichungsfrist: 18 Monate ab dem Geburtsdatum des Kindes

Organspende

Hier geht’s zur betreffenden Internetseite

Laut Gesetz aus dem Jahre 1987 ist jeder Bürger, der in Belgien wohnt, stillschweigend einverstanden, dass ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder, der vorher nicht ausdrücklich einen Einwand erhoben hat, damit einverstanden ist, nach seinem Ableben Organe zur Verfügung zu stellen. Jeder Bürger hat jedoch das Recht zu Lebzeiten gegen die Entnahme von Organen Einwand zu erheben.

Richtlinien: sich im Besitz seines Personalausweises persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellen.  Wenn die betroffene Person weniger als 18 Jahre alt ist, muss sie in Begleitung der Eltern am Schalter vorstellig werden.

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort

Letztwillige Verfügung bzgl. der Bestattung

Der letzte Wille für die spätere Beisetzung kann, muss aber nicht bei der Gemeinde registriert werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden und kann aus folgende Möglichkeiten frei wählen:

  • Beerdigung
  • Einäscherung mit anschließender Beerdigung
  • Beisetzung der Urne in einer Urnenwand
  • Beisetzung der Urne in einem Urnenfeld
  • Verstreuung der Asche
    – auf einer dazu bestimmten Parzelle des Friedhofs
    – auf dem an das belgische Staatsgebiet angrenzenden Küstengewässer
    – auf einem anderen Ort als einem Friedhof oder den belgischen Hoheitsgewässern
  • Beerdigung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof
  • Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof

Ist die letztwillige Verfügung registriert, kann diese jederzeit von der betroffenen Person abgeändert werden insofern der Wunsch sich zwischenzeitlich geändert hat.

Diese letztwillige Verfügung wird in das Nationalregister eingetragen und ist bis auf Widerruf gültig. Wichtig ist, dass wenn der genaue Wunsch von der verstorbenen Person vorher festgelegt wurde, dieser auch respektiert wird.

Bauamt & Umweltdienst

UMWELTDIENST: Zuständigkeiten