Vereinsverantwortlicher

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Bürgerservice

Sekretariat & Tourismus

Kirmesfeste

Genehmigung von Standplätzen

Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium

Kosten: siehe Gebühr auf Standplätze

Antragsfrist: mindestens zwei Monate vor der Kirmes

Wann sind die Kirmesfeste in der Gemeinde?

  • Nidrum: 3. Wochenende im Juli
  • Elsenborn: im August auf Sankt Bartholomäus
  • Weywertz: 1. Wochenende im Oktober
  • Bütgenbach: 2. Wochenende im Oktober

Veranstaltungen auswärtiger Vereine & Durchfahrtsgenehmigungen

Handeln Sie im Namen eines Vereins, der in der Gemeinde Bütgenbach ansässig ist? Dann klicken Sie hier!

Alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder überdachten Orten müssen vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Versammlungen im Freien, auf der öffentlichen Straße oder auf öffentlichen Plätzen müssen vorab durch den Bürgermeister genehmigt werden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Polizeizone EIFEL zu den Veranstaltungen: PRESSEMITTEILUNG

Das allgemeine Antragsformular ist in jedem Fall korrekt auszufüllen und spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

Anmeldung einer Veranstaltung – PDF
Anmeldung einer Veranstaltung – Word-Datei

Déclaration d’un événement – PDF
Déclaration d’un événement – fichier Word

Als Organisator sind Sie für ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.

Verlosungen

Genehmigung von Verlosungen

Richtlinien:
Sie füllen das Antragsformular aus und richten es an das Gemeindekollegium.
Folgende Dokumente müssen beigefügt werden:

Kosten: 1,50 €
Antragsfrist: mindestens 1 Monat vor dem Beginn des Verkaufes

Bevölkerungsdienst

Verlängerung Polizeistunde & Ballsteuer

Hier gelangen Sie zu der „Verwaltungspolizeilichen Verordnung“ (VPV).

Alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder überdachten Orten müssen vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Versammlungen im Freien, auf der öffentlichen Straße oder auf öffentlichen Plätzen müssen vorab durch den Bürgermeister genehmigt werden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Polizeizone EIFEL zu den Veranstaltungen: PRESSEMITTEILUNG

Das allgemeine Antragsformular ist in jedem Fall korrekt auszufüllen und spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

Anmeldung einer Veranstaltung – PDF
Anmeldung einer Veranstaltung – Word-Datei

Déclaration d’un événement – PDF
Déclaration d’un événement – fichier Word

Als Organisator sind Sie für ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.

Sport / Kultur / Jugend, Unterrichtswesen

Sport / Kultur / Vereine

Infrastruktur

Regelung zur Bezuschussung von Infrastrukturprojekten – Hier gelangen Sie zum Antragsformular.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der DorfPage.

Vereinszuschüsse

Die anerkannten Vereine und Vereinigungen der Gemeinde werden zu Beginn eines jeden Jahres angeschrieben um die notwendigen Dokumente für den Erhalt des jährlichen Funktionszuschusses einzureichen. Diese müssen spätestens bis zum 1. März bei der Gemeinde eintreffen.

Veranstaltungen

Hier gelangen Sie zu der „Verwaltungspolizeilichen Verordnung“ (VPV).
Bezüglich Ballsteuer und Verlängerung der Polizeistunde wenden Sie sich an den Bevölkerungsdienst der Gemeinde.

Alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder überdachten Orten müssen vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Versammlungen im Freien, auf der öffentlichen Straße oder auf öffentlichen Plätzen müssen vorab durch den Bürgermeister genehmigt werden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Polizeizone EIFEL zu den Veranstaltungen: PRESSEMITTEILUNG

Das allgemeine Antragsformular ist in jedem Fall korrekt auszufüllen und spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

Anmeldung einer Veranstaltung – PDF
Anmeldung einer Veranstaltung – Word-Datei

Déclaration d’un événement – PDF
Déclaration d’un événement – fichier Word

Als Organisator sind Sie für ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.