ÖSHZ

Sie möchten mit dem ÖSHZ in Kontakt treten?

Öffnungszeiten des Sozialdienstes:

Montag & Donnerstag jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Für Ukrainer: Dienstag von 9:00 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.

Rechts finden Sie die einzelnen Kontaktpersonen.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail oshz@butgenbach.be oder telefonisch unter der Nummer des Sozialsekretariats (080 44 00 99) mit.

Was ist ein ÖSHZ?

Das Öffentliche Sozialhilfezentrum ist eine Einrichtung, die in jeder Gemeinde besteht und im Grundlagengesetz vom 8. Juli 1976 verankert ist.

Die Zielsetzung des ÖSHZ besteht darin, Menschen, die in der betreffenden Gemeinde leben und verschiedenartigste Schwierigkeiten (sei es sozial, familiär oder finanziell) haben, jede notwendige Form der Unterstützung zu gewähren.

Die Hilfestellung begrenzt sich jedoch nicht auf den finanziellen Aspekt. Vielmehr sind die Sozialassistenten/-innen der ÖSHZ damit beauftragt, gemeinsam mit dem Antragsteller die Ursachen des Problems zu erforschen und Lösungsansätze zu finden (z.B. im Bereich Ausbildung, berufliche Integration, Wohnungsproblematik, gesundheitliche oder sozial-familiäre Aspekte, …).
Hinzu kommt die Beratung, Begleitung und Informationsvermittlung (z.B. bei Überschuldung, allgemeiner Überforderung im Alltag, …).

Die Sozialassistenten/-innen unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind somit zur Schweigepflicht angehalten.

Der Sozialhilferat

Der Sozialhilferat ist das Entscheidungsgremium des Öffentlichen Sozialhilfezentrums. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Aufgabenbereiche

Auskunft / Beratung / Hilfe

  • Allgemeine administrative Hilfestellungen
  • Sozialzulagen: Information, Beratung, Orientierung
    • Kinderzulagen
    • Arbeitslosengeld
    • Krankengeld
    • Invalidenrente
  • Mietprobleme – Hilfe bei der Wohnungssuche
  • Juristischer Beistand
    • Pro Deo: Informationen zu den Antragsformalitäten
  • Trennung – Scheidung – Alimentenrenten
    • Information – Orientierung

Koordination

  • Heimpflegedienst für Senioren und Familien:
    • Administrative Hilfe und Begleitung:
      • Essen auf Rädern, Notrufsystem, SOS Selbsthilfe, Familienhilfsdienst, Krankenpflegerinnen, Gelbes & Weißes Kreuz, Stundenblume, Tagesmütterdienst, Ärzte, Nachbarn, Angehörige, andere ehrenamtliche Vereinigungen
  • Personen mit Einschränkung: Information, Orientierung
    • Dienststelle für selbstbestimmtes Leben, Begleitzentrum Griesdeck, Wohnungsanpassung
    • Integration: Ausbildung, Arbeit, Wohnung, Freizeit

Finanzielle Vergünstigungen für Personen mit Einschränkung und Senioren

Beratung, Antragstellung und administrative Hilfe

  • Behindertenbeihilfe
  • Telefonsozialtarif
  • Befreiung Verkehrssteuer + MwSt. auf Personenwagen
  • Ermäßigung Immobilienvorabzug
  • Parkkarte für Personen mit Einschränkung
  • Einkommenssteuerermäßigung
  • Stromsozialtarif
  • Ermäßigung Bus und Bahn
  • usw…

Sozialpsychologische Betreuung

  • Persönliche familiäre Probleme
  • Gespräche und Zusammenarbeit mit anderen Diensten
    (z.B. BTZ-St.Vith-Eupen, Jugendhilfedienst, Psychiatrie, AA, Al-Anon)

    • Erziehungsprobleme
    • Partnerschaftsprobleme
    • Suchtkrankheiten
    • Einsamkeit – Kontaktschwierigkeiten
    • Krankheit – psychische Krankheiten
    • Tod eines Angehörigen
    • usw…

Finanzielle Hilfen

  • Auskünfte und Beratung, Sozialuntersuchungen, Begleitung
    • Vorschüsse auf:
      • Arbeitslosenunterstützung
      • Kinderzulagen
      • Krankengeld/Invalidenrente
      • Pensionen
  • Beihilfen: z.B. Mietbeihilfe, Heizzulagen, Behandlungs- und Medikamentenbeihilfe, Übernahme von Krankenhausrechnungen
  • Eingliederungseinkommen: gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen verbunden mit dem Recht auf soziale Eingliederung (die Auszahlung findet immer Ende des Monats statt)
  • Sozialhilfe: Migranten, nicht EU-Bürger
  • Seniorenheime: finanzielle Unterstützung bei unzureichenden Einkünften
  • Interventionen bei Stromschulden: Verhandlungen mit den Stromlieferanten
    • Aushandeln eines Rückzahlungsplanes
    • Anbringen eines Budgetzählers

Schuldenberatung

  • Haben Sie Schwierigkeiten, am Ende des Monats Ihre Rechnungen zu bezahlen? Ist ihr Konto überzogen? Haben Sie den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren? Haben Sie den Eindruck, zu hohe Zinsen zu bezahlen? Werden Sie von Inkassounternehmen bedrängt? Dann möchten wir Sie auf den Schuldnerberatungsdienst der Verbraucherschutzzentrale (VSZ) Ostbelgien aufmerksam machen.
    Die V.S.Z. Ostbelgien hält Sprechstunden für Schuldnerberatung ab.
  • Die Sprechstunden finden jeweils donnerstags statt:
    • Im ÖSHZ (Gemeindehaus), Zum Brand 40
    • In Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien
  • Ihre Ansprechpartner:
    • Petra DROSSON – Tel: 080 44 00 91
    • Andrea HILGERS – Tel: 080 44 00 90

Alten- und Pflegeheim

  • Information und Beratung
  • Finanzielle Unterstützung: Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Unterhaltspflicht
  • Seniorenheim Hof Bütgenbach
    Zum Walkerstal 15
    4750 BÜTGENBACH
    Tel.: 080 44 60 32 oder 080 34 82 99

Essen auf Rädern

Dieser Dienst richtet sich an ältere Mitmenschen, Personen mit Einschränkung und Kranke der Gemeinde Bütgenbach, die sich selbst keine Mahlzeit mehr zubereiten können.

  • Menü: Das Menü besteht aus einem gut bürgerlichen Essen (Suppe – Hauptgericht – Nachspeise). Für Diabetiker kann das Menü angepasst werden.
  • Preis: Der Preis beläuft sich auf 12,00 € pro Mahlzeit.

Warmes Essen – Lieferung nach Hause (wochentags)

Die Mahlzeiten werden vom Personal des ÖSHZ in einem Kombifahrzeug mit entsprechender Warmhaltevorrichtung von montags bis freitags (mit Ausnahme von Feiertagen) frei Haus geliefert.

Warmes Essen im Seniorenheim Hof Bütgenbach (täglich)

Die Mahlzeiten können täglich (inklusive Sonn- und Feiertagen) im Seniorenheim Hof Bütgenbach eingenommen werden.

Zögern Sie nicht und informieren Sie sich bei:

Fahrerinnen - Essen auf Rädern:

  • Picture : Ruth HENN

    Ruth HENN

  • Picture : Sybille KERN

    Sybille KERN

Notrufanlage

Das ÖSHZ bietet ein Notrufsystem für ältere, kranke und alleinstehende Personen an.

Durch einfachen Knopfdruck auf eine Notruftaste – den Funksender kann man jederzeit mit sich tragen – bietet dieses Alarmsystem die Möglichkeit in einer kritischen Situation sofort Hilfe herbeizurufen, ohne selbst eine Telefonnummer wählen zu müssen.

  • monatliche Gebühr: 20,00 €
  • zusätzlich übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Leihgebühr

Ihre Ansprechpartner:

Heizkostenbeihilfe

Anträge auf eine Heizkostenbeihilfe müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung beim Öffentlichen Sozialhilfezentrum eingereicht werden:

    • Gemeindehaus, Zum Brand 40, 4750 BÜTGENBACH – Büro -101 (Untergeschoss),
    • Tel. 080 44 00 99
    • Bitte kontaktieren Sie uns um einen Termin zu vereinbaren.
    • Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden.

Wer kann einen Antrag beim ÖSHZ einreichen?

  • 1. Kategorie: EKE (ehemalig VIPO) oder OMNIO-Statut
  • 2. Kategorie: Das jährliches Bruttohaushaltseinkommen beläuft sich auf höchstens 23.851,17 € zuzüglich 4.413,54 € pro Person zu Lasten (Stand 01/01/2024 – den aktuellen Stand finden Sie unter https://primabook.mi-is.be/fr/energie/fonds-social-mazout unter Punkt „2.2 La catégorie 2 : les personnes à faibles revenus“.
  • 3. Kategorie: Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung oder einer Schuldenvermittlung folgen und nicht in der Lage sind, die Rechnung selbst zu begleichen.
  • Die Zulage beträgt 0,14 € pro Liter (max. 210,00 €) und ist auf 1.500 Liter begrenzt (Stand 01/01/2024).
    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sozialhilfezentrum in Bütgenbach auf:

FAQ

  • Das Zusammenleben mit unserem jugendlichen Kind ist nicht immer einfach. Manchmal sind wir / bin ich einfach überfordert. Wer kann mir zuhören, mir Tipps geben?

    In solchen Fällen sind folgende Dienste hilfreiche Ansprechpartner:

    Jugendhilfedienst (JHD) – Ostbelgien

    (http://www.psychiatrieverband.be/psychothek-liste/jugendhilfedienst-der-deutschsprachigen-gemeinschaft/)

    Telefonhilfe – Ostbelgien (https://telefonhilfe.be/kontakt/ )

    BTZ – Beratungs- und Therapiezentrum VoG (http://www.psychiatrieverband.be/psychothek-liste/beratungs-therapiezentrum-ostbelgien-v-o-g/)

    ASL – Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (http://www.asl-eupen.be/kontakt/ )

    SIA – Begleitetes Wohnen: Soziale Integration & Alltagshilfe (https://www.siaeupen.be/kontakt/)

    Emotions Anonymous (EA) in unserer Gemeinde

    (http://www.butgenbach.be/index.php?id=132 )

  • Ich bin hoch verschuldet. An wen kann ich mich wenden?

    Bei hoher Verschuldung, sollte man sich zwecks Beratung umgehend bei der Verbraucherschutzzentrale melden und einen Termin vereinbaren:

    https://vsz.be/contact/

    Die Verbraucherschutzzentral hält auch Sprechstunden im Gemeindehaus Bütgenbach ab.

  • Ich brauche unbedingt ein neues Auto, um zur Arbeit zu kommen. Wo bekomme ich als Person mit geringem Einkommen einen sozialen Kredit?

    Crédal ist eine Genossenschaft, deren soziales Ziel darin besteht, eine gerechtere und solidarischere Gesellschaft zu fördern, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Geld.

    Hier besteht die Möglichkeit eines sozialen Kredites.

    Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, helfen wir Ihnen gerne.

    (https://www.credal.be/credit/j-introduis-une-demande-de-credit )

  • Ich möchte studieren, meine Eltern haben aber nicht die finanziellen Mittel, um mich zu unterstützen.

    Nehmen Sie Kontakt mit unserem Sozialdienst auf. Wir klären, ob das ÖSHZ Bütgenbach für Sie zuständig ist, ob Sie Anrecht auf eine finanzielle Unterstützung haben, inwieweit Ihre Eltern sich finanziell beteiligen müssen, …

  • Kann ich beim ÖSHZ eine Wohnung anmieten?

    Das ÖSHZ Bütgenbach besitzt keine Sozialwohnungen, lediglich eine Notaufnahmewohnung, die nur in ganz spezifischen Fällen zugeteilt werden kann.

    • Zuweisung einer Notaufnahmewohnung:

    Die Zuweisung einer Notaufnahmewohnung ist eine Form der Sozialhilfe und wird durch den Sozialhilferat beschlossen.

    Eine Notaufnahmewohnung kann Personen zugewiesen werden,

    – deren Wohnung aufgrund eines Unglücks (Brand, Hochwasser, etc.) unbewohnbar ist;

    – die ihre Wohnung aufgrund eines akuten Konflikts unvorhergesehen und dringend verlassen haben (häusliche Gewalt mit polizeilicher Intervention, etc.).

    Die Person, der eine Notaufnahmewohnung zugewiesen wurde, ist dazu verpflichtet, sich umgehend um eine neue Wohngelegenheit (Mietvertrag, Unterkunft bei Familie, Freunden, …) zu kümmern.

    Der Aufenthalt in der Notaufnahmewohnung ist nur vorübergehend und wird beendet, sobald sich eine neue Wohnmöglichkeit ergibt.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Notaufnahmewohnung keinesfalls als „Übergangsalternative“ betrachtet werden soll, falls beispielsweise ein Mietvertrag ausläuft oder man auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht direkt fündig wird. Solche Situationen werden nicht als Notfall bezeichnet.

    • Wohnungssuche:

    Das ÖSHZ kann Ihnen bei der Suche einer Wohnung zur Seite stehen: Suche in den regionalen Zeitschriften, in den sozialen Netzwerken, Unterstützung bei Anrufen oder schriftlichen Formalitäten. Weitere Dienste, die helfen können:

    Wohnraum für Alle (https://wohnraum.be/kontakt/)

    Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien (WEBSITE AUFBAU)

    Häusliche Gewalt an Frauen: Frauenfluchthaus Prisma (https://prisma-zentrum.be/kontakt/)

    Begleitetes Wohnen: Soziale Integration & Alltagshilfe (https://www.siaeupen.be/kontakt/)

    • Mietkaution:

    Es gibt die Möglichkeit eine Anfrage auf eine rückzahlbare Beihilfe zur Deckung einer Mietkaution beim ÖSHZ zu stellen, allerdings muss die aktuelle finanzielle Situation aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden.

  • Meine Eltern haben zunehmend Schwierigkeiten, das Leben zu Hause zu meistern. Wer kann mich unterstützen?

    Die „Dienstelle für selbstbestimmtes Leben“ koordiniert die Hilfe zu Hause (Familienhilfe, häusliche Pflege, …) und ist ebenfalls für die Zuteilung eines Aufenthaltes in einem Wohn- und Pflegezentrum zuständig. https://selbstbestimmt.be/

    Das „Essen auf Rädern“ oder ein Notrufgerät können im ÖSHZ Bütgenbach angefragt werden. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen.

    (080/44 00 99)

  • Wo bekomme ich juristischen Beistand?

    Das ÖSHZ selbst stellt keinen Anwalt. Sollten Sie nicht die finanziellen Mittel haben, einen Anwalt zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit einen „ProDeo“ Anwalt zu beantragen.

    Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, helfen wir Ihnen gerne.

    https://justizhaus.be/desktopdefault.aspx/tabid-6310/10958_read-59984/

    Juristische Beratung:

    Personen, die einen juristischen Rat benötigen, können sich an einen Anwalt wenden, der kostenfrei rechtliche Erstauskünfte sowie fachgerechte Hinweise auf weitere Beratungsangebote oder spezialisierte Dienstleister erteilt.

    Weite Informationen finden Sie hier:

    https://justizhaus.be/desktopdefault.aspx/tabid-6309/10957_read-59983/

Kontaktpersonen

Picture : Caroline PLOUMEN

Caroline PLOUMEN

Diensttuende ÖSHZ-Sekretärin

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -102

080 44 00 93

caroline.ploumen@butgenbach.be

oshz@butgenbach.be

Picture : Petra DROSSON

Petra DROSSON

Sozialassistentin

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -104

080 44 00 91

petra.drosson@butgenbach.be

Picture : Andrea HILGERS

Andrea HILGERS

Sozialassistentin

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -106

080 44 00 90

andrea.hilgers@butgenbach.be

Picture : Ursula DESENFANTS

Ursula DESENFANTS

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -101

080 44 00 99

ursula.desenfants@butgenbach.be

Picture : Marina REUTER

Marina REUTER

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -101

080 44 00 99

marina.reuter@butgenbach.be

Picture : Sarah ROTH

Sarah ROTH

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -106

080 44 00 94

sarah.roth@butgenbach.be

Öffnungszeiten

… für das Sekretariat:

Das Sekretariat ist nur auf Termin zugänglich.

080 44 00 99

… für den Sozialdienst:

Nach Vereinbarung und Sprechstunden jeweils von 09:00 bis 11:30 Uhr an folgenden Tagen:

Montag: Frau Drosson (080 44 00 91)

Donnerstag: Frau Hilgers (080 44 00 90)

Für Ukrainer: Dienstag: Frau Roth (080 44 00 94)