Öffnungszeiten des Sozialdienstes:
Montag & Donnerstag jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Für Ukrainer: Dienstag von 9:00 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Rechts finden Sie die einzelnen Kontaktpersonen.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail [email protected] oder telefonisch unter der Nummer des Sozialsekretariats (080 44 00 99) mit.
Das Öffentliche Sozialhilfezentrum ist eine Einrichtung, die in jeder Gemeinde besteht und im Grundlagengesetz vom 8. Juli 1976 verankert ist.
Die Zielsetzung des ÖSHZ besteht darin, Menschen, die in der betreffenden Gemeinde leben und verschiedenartigste Schwierigkeiten (sei es sozial, familiär oder finanziell) haben, jede notwendige Form der Unterstützung zu gewähren.
Die Hilfestellung begrenzt sich jedoch nicht auf den finanziellen Aspekt. Vielmehr sind die Sozialassistenten/-innen der ÖSHZ damit beauftragt, gemeinsam mit dem Antragsteller die Ursachen des Problems zu erforschen und Lösungsansätze zu finden (z.B. im Bereich Ausbildung, berufliche Integration, Wohnungsproblematik, gesundheitliche oder sozial-familiäre Aspekte, …).
Hinzu kommt die Beratung, Begleitung und Informationsvermittlung (z.B. bei Überschuldung, allgemeiner Überforderung im Alltag, …).
Die Sozialassistenten/-innen unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind somit zur Schweigepflicht angehalten.
Der Sozialhilferat ist das Entscheidungsgremium des Öffentlichen Sozialhilfezentrums. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Beratung, Antragstellung und administrative Hilfe
Dieser Dienst richtet sich an ältere Mitmenschen der Gemeinde Bütgenbach, die sich selbst keine Mahlzeit mehr zubereiten können.
Warmes Essen – Lieferung nach Hause (wochentags)
Die Mahlzeiten werden vom Personal des ÖSHZ in einem Kombifahrzeug mit entsprechender Warmhaltevorrichtung von montags bis freitags (mit Ausnahme von Feiertagen) frei Haus geliefert.
Warmes Essen im Seniorenheim Hof Bütgenbach (täglich)
Die Mahlzeiten können täglich (inklusive Sonn- und Feiertagen) im Seniorenheim Hof Bütgenbach eingenommen werden.
Ruth HENN
Alexa LIMBURG
Bobby BABBELBURG
Das ÖSHZ bietet ein Notrufsystem für ältere, kranke und alleinstehende Personen an.
Durch einfachen Knopfdruck auf eine Notruftaste – den Funksender kann man jederzeit mit sich tragen – bietet dieses Alarmsystem die Möglichkeit in einer kritischen Situation sofort Hilfe herbeizurufen, ohne selbst eine Telefonnummer wählen zu müssen.
Ihre Ansprechpartner:
Anträge auf eine Heizkostenbeihilfe müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung beim Öffentlichen Sozialhilfezentrum eingereicht werden:
Wer kann einen Antrag beim ÖSHZ einreichen?
In solchen Fällen sind folgende Dienste hilfreiche Ansprechpartner:
Jugendhilfedienst (JHD) – Ostbelgien
Telefonhilfe – Ostbelgien (https://telefonhilfe.be/kontakt/ )
BTZ – Beratungs- und Therapiezentrum VoG (http://www.psychiatrieverband.be/psychothek-liste/beratungs-therapiezentrum-ostbelgien-v-o-g/)
ASL – Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (http://www.asl-eupen.be/kontakt/ )
SIA – Begleitetes Wohnen: Soziale Integration & Alltagshilfe (https://www.siaeupen.be/kontakt/)
Emotions Anonymous (EA) in unserer Gemeinde
Bei hoher Verschuldung, sollte man sich zwecks Beratung umgehend bei der Verbraucherschutzzentrale melden und einen Termin vereinbaren:
Die Verbraucherschutzzentral hält auch Sprechstunden im Gemeindehaus Bütgenbach ab.
Crédal ist eine Genossenschaft, deren soziales Ziel darin besteht, eine gerechtere und solidarischere Gesellschaft zu fördern, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Geld.
Hier besteht die Möglichkeit eines sozialen Kredites.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, helfen wir Ihnen gerne.
(https://www.credal.be/credit/j-introduis-une-demande-de-credit )
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Sozialdienst auf. Wir klären, ob das ÖSHZ Bütgenbach für Sie zuständig ist, ob Sie Anrecht auf eine finanzielle Unterstützung haben, inwieweit Ihre Eltern sich finanziell beteiligen müssen, …
Das ÖSHZ Bütgenbach besitzt keine Sozialwohnungen, lediglich eine Notaufnahmewohnung, die nur in ganz spezifischen Fällen zugeteilt werden kann.
Die Zuweisung einer Notaufnahmewohnung ist eine Form der Sozialhilfe und wird durch den Sozialhilferat beschlossen.
Eine Notaufnahmewohnung kann Personen zugewiesen werden,
– deren Wohnung aufgrund eines Unglücks (Brand, Hochwasser, etc.) unbewohnbar ist;
– die ihre Wohnung aufgrund eines akuten Konflikts unvorhergesehen und dringend verlassen haben (häusliche Gewalt mit polizeilicher Intervention, etc.).
Die Person, der eine Notaufnahmewohnung zugewiesen wurde, ist dazu verpflichtet, sich umgehend um eine neue Wohngelegenheit (Mietvertrag, Unterkunft bei Familie, Freunden, …) zu kümmern.
Der Aufenthalt in der Notaufnahmewohnung ist nur vorübergehend und wird beendet, sobald sich eine neue Wohnmöglichkeit ergibt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Notaufnahmewohnung keinesfalls als „Übergangsalternative“ betrachtet werden soll, falls beispielsweise ein Mietvertrag ausläuft oder man auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht direkt fündig wird. Solche Situationen werden nicht als Notfall bezeichnet.
Das ÖSHZ kann Ihnen bei der Suche einer Wohnung zur Seite stehen: Suche in den regionalen Zeitschriften, in den sozialen Netzwerken, Unterstützung bei Anrufen oder schriftlichen Formalitäten. Weitere Dienste, die helfen können:
Wohnraum für Alle (https://wohnraum.be/kontakt/)
Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien (WEBSITE AUFBAU)
Häusliche Gewalt an Frauen: Frauenfluchthaus Prisma (https://prisma-zentrum.be/kontakt/)
Begleitetes Wohnen: Soziale Integration & Alltagshilfe (https://www.siaeupen.be/kontakt/)
Es gibt die Möglichkeit eine Anfrage auf eine rückzahlbare Beihilfe zur Deckung einer Mietkaution beim ÖSHZ zu stellen, allerdings muss die aktuelle finanzielle Situation aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden.
Die „Dienstelle für selbstbestimmtes Leben“ koordiniert die Hilfe zu Hause (Familienhilfe, häusliche Pflege, …) und ist ebenfalls für die Zuteilung eines Aufenthaltes in einem Wohn- und Pflegezentrum zuständig. https://selbstbestimmt.be/
Das „Essen auf Rädern“ oder ein Notrufgerät können im ÖSHZ Bütgenbach angefragt werden. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen.
(080/44 00 99)
Das ÖSHZ selbst stellt keinen Anwalt. Sollten Sie nicht die finanziellen Mittel haben, einen Anwalt zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit einen „ProDeo“ Anwalt zu beantragen.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, helfen wir Ihnen gerne.
https://justizhaus.be/desktopdefault.aspx/tabid-6310/10958_read-59984/
Juristische Beratung:
Personen, die einen juristischen Rat benötigen, können sich an einen Anwalt wenden, der kostenfrei rechtliche Erstauskünfte sowie fachgerechte Hinweise auf weitere Beratungsangebote oder spezialisierte Dienstleister erteilt.
Weite Informationen finden Sie hier:
https://justizhaus.be/desktopdefault.aspx/tabid-6309/10957_read-59983/
ÖSHZ-Sekretärin
Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -102
Sozialassistentin
Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -104
Sozialassistentin
Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -106
Das Sekretariat ist nur auf Termin zugänglich.
080 44 00 99
Nach Vereinbarung und Sprechstunden jeweils von 09:00 bis 11:30 Uhr an folgenden Tagen:
Montag: Frau Scholzen (080 44 00 91)
Donnerstag: Frau Hilgers (080 44 00 90)
Für Ukrainer: Dienstag: Frau Scholzen (080 44 00 94)
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