Der Sozialhilferat ist das Entscheidungsgremium des Öffentlichen Sozialhilfezentrums. Er regelt alles, was in die Zuständigkeit des ÖSHZ fällt, außer wenn das Gesetz es anders vorsieht.
Die Mitglieder des Sozialhilferates werden durch den Gemeinderat für sechs Jahre gewählt. Aus ihren Reihen wählt der Sozialhilferat eine(n) Präsident(in), der dem Rat vorsteht. Der Sozialhilferat tagt einmal im Monat in geheimer Sitzung und fasst seine Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit. Die Mitglieder unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Die Sekretärin nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Sozialhilferates teil.