Das Gemeindekollegium der Gemeinde Bütgenbach hat in seiner Sitzung vom 02.06.2009 die Genehmigung für Bodenreliefveränderungen in Büllingen „DOMÄNE“ auf der Parzelle Gemarkung 1, Flur E, Nr. 3C unter folgenden Bedingungen erteilt:
Die zur Aufschüttung verwendeten Materialien müssen ausschließlich den Materialien entsprechen, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 (M.B. vom 10. Juli 2001) zur Förderung der Verwertung gewisser Abfälle aufgeführt sind und die wie folgt aufgelistet werden können:
Diese Materialien müssen außerdem und unbedingt den Umständen der Valorisierung und den in den Anlagen 1 und 2 des oben erwähnten Erlasses aufgeführten Eigenschaften entsprechen;
Kosten (siehe Gebühr auf das Abladen von Erdaushub)
Diese Richtlinien finden Sie samt Antragsformular auch im Downloadbereich (auf deutsch und französisch).
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Bei der Aushändigung der Städtebaugenehmigung ist ein Formular für den Anschluss an das Kanalisationsnetz der Gemeinde beigefügt. Der Antrag wird mittels diesem Dokument gestellt.
Kosten (siehe Gebühr auf den Anschluss an die Kanalisation)
Die Gebühr ist zahlbar durch den Eigentümer vor Inangriffnahme der Arbeiten durch die Gemeindedienste.
Die Arbeiten für den Anschluss können meist ungefähr einen Monat nach Einreichung des Antrags ausgeführt werden.
Für die Ortschaften Küchelscheid und Leykaul bestehen Sonderbedingungen.
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Es geben mehrere Gründe für die Installierung eines individuellen Klärsystems und jedes Mal verschiedene Bestimmungen:
Das bestehende (oder zu errichtende) Objekt liegt in einer Zone in welcher das autonome Sanierungsverfahren Anwendung findet
Zone mit kollektivem Sanierungsverfahren
Informationen zur Beantragung einer Prämie für die Installierung und/oder Befreiung von der Abgabe für die Einleitung von Abwasser, finden sie hier (Umweltdienst – Prämien).
Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:
Nachdem das Gemeindekollegium Ihren Antrag geprüft hat, wird Ihnen die Entscheidung per Post zugestellt. Mit dem Genehmigungsschreiben begeben Sie sich zum Finanzdirektor, um die Kaution zu hinterlegen und die Leihgebühr zu entrichten. Anschließend kontaktieren Sie den Technischen Dienst (Bauhof), um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kaution & Kosten: siehe Gebühr auf das Ausleihen von NADAR-Absperrgittern
Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung
Bitte richten Sie ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthalten soll:
Das Gemeindekollegium teilt Ihnen die Entscheidung per Post mit. Mit der Genehmigung gehen Sie zum Gemeindeeinnehmer, um die Kaution zu hinterlegen und die Leihgebühr zu entrichten. Anschließend nehmen Sie mit dem Technischen Dienst Kontakt auf, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kaution & Kosten: siehe Gebühr auf das Ausleihen von Verkehrs- und Absperrschildern
Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten
Eine Anfrage zur Erweiterung oder Anpassung der öffentlichen Beleuchtung kann an die Gemeinde gerichtet werden:
Es fallen keine Kosten an.
Richtlinien:
Kosten: keine
Frist: so früh wie möglich
Richtlinien:
Kosten: siehe Gebühr auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung
Bedingungen:Die Bedingungen für einen neuen Wasseranschluss finden sie im Donwloadbereich
Richtlinien:
Kosten: siehe Gebühr auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung
Bedingungen: hier gelten die gleichen Bedingungen wie für einen Erstanschluss
Richtlinien:
Kosten: siehe Gebühr auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung
Bedingungen:
Handelt es sich um einen klassischen zweiten Wasseranschluss, nämlich getrennt und eigenständig von jedem anderen Wasseranschluss des betreffenden Gebäudekomplexes, so erfolgt das Abklemmen ab der öffentlichen Zufuhrleitung.
Handelt es sich bei dem zweiten Anschluss um eine Abzweigung des ersten oder Hauptanschlusses und befindet sich diese Abzweigung auf dem privaten Eigentum des Antragstellers, so wird folgendermaßen vorgegangen:
Richtlinien:
Kosten: Dies geschieht nur auf vorherigen Kostenanschlag, der vom Antragsteller angenommen sein muss.
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung
Bedingungen: das Anbringen dieser Zähler erfolgt in einem eigens hierzu bereitgestellten technischen Raum
Links
Bedingungen für einen neuen Wasseranschluss (einzelner Anschluss)
Bedingungen_Einzelanschluss.pdf
Bedingungen für einen neuen Wasseranschluss (Anschluss mit zentraler Verteilung...
Bedingungen_zentrale-Verteilung.pdf
Antragformular für einen Wasseranschluss
20240924_Formularvorlage_Anschluss-an-das-Wasserleitungsnetz.pdf
Zur öffentlichen Infrastruktur zählen folgende Bereiche:
Die Gemeinde Bütgenbach ist der eigene Wasserversorger. Eine detaillierte Beschreibung der Wasserversorgung in der Gemeinde Bütgenbach finden Sie in dieser Broschüre.
Die Ortschaften Bütgenbach, Berg, Elsenborn, Nidrum und Weywertz werden mit Wasser aus der Trink- wasseraufbereitungsanlage (TWA) in Elsenborn beliefert. Deren Wasser entstammt aus dem Quellgebiet „Weywertz-Schlangenvenn“, der Bohrung Weywertz „Platte“, der Bohrung Nidrum und aus den Bohrungen „Regenberg“. Das Wasser läuft in der TWA über einen Kalziumkarbonatfilter um den pH-Wert zu erhöhen und wird durch eine UV-Anlage entkeimt. Bei Bedarf findet eine Notdesinfektion statt.
Die Ortschaften Küchelscheid und Leykaul werden mit Wasser vom Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (Deutschland) beliefert.
Um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten, lässt die Gemeinde das Wasser zwei Mal monatlich durch ein anerkanntes Labor auf die verschiedensten Parameter kontrollieren.
Die Resultate der Wasseranalysen finden Sie im Downloadbereich.
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Je nach Zone erfolgen die Probeentnahmen wöchentlich oder zweiwöchentlich. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die Direktive 76/160/CEE vom 8. Dezember 1975 des Rates der Europäischen Gemeinschaft hat Qualitätsnormen für das Badewasser vorgeschrieben. Der königliche Erlass vom 17. Februar 1984 hat diese Bestimmungen im belgischen Recht umgesetzt. Ziel dieser Bestimmung ist es, die Gesundheit der Schwimmer zu erhalten und langfristig die Qualität des Badewassers zu verbessern.
Es handelt sich dabei um Gewässer, in denen das Baden entweder ausdrücklich erlaubt oder ganz einfach nicht verboten ist und wo eine große Menge Personen schwimmen. Die wallonische Region hat offiziell zehn Badezonen bestimmt. Zusätzlich dazu kontrolliert die Wallonische Region andere Stellen auf ihre bakteriologische Zusammensetzung mit dem Ziel, deren Qualität abzuschätzen. Falls im Laufe dieser Kontrollen festgestellt wird, dass sich diese Badestationen einer großen Beliebtheit erfreuen, wird die Wallonische Region untersuchen, mit welchen technischen Mitteln die Werte der Europäischen Direktive 76/160/CEE erreicht werden können.
Unter den durch die Wallonische Region anerkannten Labors wird dasjenige ausgesucht, das die Entnahmen vornimmt. Die Entnahmen erfolgen wöchentlich.
Am Strand „Venntastic Beach“ von Worriken.
Während der Badesaison, die sich vom 15.06. bis zum 15.09. erstreckt.
Eine Probe ist nicht-konform, wenn ein oder mehrere Obergrenzen überschritten werden. Pro Station wird eine einzelne nicht-konforme Probe geduldet. Beim zweiten negativen Resultat wird die Zone als ungeeignet für das Baden betrachtet. In diesem Fall lädt die Wallonische Region die betreffenden Bürgermeister ein, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. In unmittelbarer Nähe zum Badegebiet steht eine Informationsstelle. Auf der Infotafel stehen die Resultate der Wasseranalysen der laufenden Badesaison und, falls das Badewasser für Verschmutzung anfällig ist, das Badeverbot mittels untenstehenden Symbols.
Eine defekte Straßenbeleuchtung kann direkt auf der Website unseres Stromverteilers Ores gemeldet werden:
Dazu geben Sie die Nummer des Beleuchtungskörpers an. Diese Nummer beginnt in der Gemeinde Bütgenbach mit der Zahl 704 gefolgt von fünf weiteren Ziffern und befindet sich auf jedem Lampenmast.
Techniker
Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -105
Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -105
Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung