Öffentliche Arbeiten

Aufgabenbereiche

Verwaltung der Bodenreliefveränderung

Das Gemeindekollegium der Gemeinde Bütgenbach hat in seiner Sitzung vom 02.06.2009 die Genehmigung für Bodenreliefveränderungen in Büllingen „DOMÄNE“ auf der Parzelle Gemarkung 1, Flur E, Nr. 3C unter folgenden Bedingungen erteilt:

Die zur Aufschüttung verwendeten Materialien müssen ausschließlich den Materialien entsprechen, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 (M.B. vom 10. Juli 2001) zur Förderung der Verwertung gewisser Abfälle aufgeführt sind und die wie folgt aufgelistet werden können:

  • 170504 – abgetragene Erde
  • 191302 – entseuchte Erde
  • 020401 – Erde von Futterrüben und anderen Gemüseanbauten
  • 010102 – Steine in ihrem natürlichen Zustand
  • 0104091 – Sand von Natursteinen
  • 010408 – Granulate von steinigen Materialien
  • 170101 – Betongranulate
  • 170103 – Granulate von Mauerwerkstrümmern
  • 170302A – Granulate von Kohlehydrat Straßenbelag

Diese Materialien müssen außerdem und unbedingt den Umständen der Valorisierung und den in den Anlagen 1 und 2 des oben erwähnten Erlasses aufgeführten Eigenschaften entsprechen;

Kosten (siehe Gebühr auf das Abladen von Erdaushub)

  • Es wird ausschließlich Material entgegengenommen, welches von Arbeiten, die auf dem Gebiete der Gemeinde Bütgenbach stattfinden oder stattgefunden haben, herrührt.

Ablauf

Vor der Nutzung
  • Büro –105 / öffentliche Arbeiten : Unterschreiben einer Erklärung wonach der Unterzeichner alle Verantwortung trägt für eine illegale Nutzung der Abladestelle während er freien Zugang zu dieser hat
  • Büro – 103 / Gemeindeeinnehmer : Herr LANGER Reiner: Hinterlegung einer Kaution von 100,00 Euro in Bar
  • Büro – 105 / öffentliche Arbeiten : Ortsbesichtigung der Abladestelle mit einem Gemeindeangestellten bevor die Nutzung erfolgt sowie Aushändigung des Schlüssels
Nach Ende der Nutzung
  • Büro – 105 / öffentliche Arbeiten: Ortsbesichtigung der Abladestelle mit dem Bediensteten der Verwaltung zwecks Überprüfung der Einhaltung der Abladevorschriften sowie Rückgabe des Schlüssels
  • Büro – 103 / Gemeindeeinnehmer Herr Reiner Langer: Bezahlung der Gebühr und Rückerstattung der Kaution

Diese Richtlinien finden Sie samt Antragsformular auch im Downloadbereich (auf deutsch und französisch).

Links

Kanalanschlüsse

Bei der Aushändigung der Städtebaugenehmigung ist ein Formular für den Anschluss an das Kanalisationsnetz der Gemeinde beigefügt. Der Antrag wird mittels diesem Dokument gestellt.

Kosten (siehe Gebühr auf den Anschluss an die Kanalisation)
Die Gebühr ist zahlbar durch den Eigentümer vor Inangriffnahme der Arbeiten durch die Gemeindedienste.

Die Arbeiten für den Anschluss können meist ungefähr einen Monat nach Einreichung des Antrags ausgeführt werden.

Für die Ortschaften Küchelscheid und Leykaul bestehen Sonderbedingungen.

Links

Wasserklärsysteme

Es geben mehrere Gründe für die Installierung eines individuellen Klärsystems und jedes Mal verschiedene Bestimmungen:

Das bestehende (oder zu errichtende) Objekt liegt in einer Zone in welcher das autonome Sanierungsverfahren Anwendung findet

  • Bevor das individuelle Klärsystem installiert wird, muss der Antragsteller eine Genehmigung beantragen, um das Wohnhaus mit einem individuellen Klärsystem auszurüsten. Er füllt das Antragsformular aus und sendet es an die Gemeindeverwaltung (Zum Brand 40)
  • Anschließend müssen folgende Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht werden:
    • ein Erklärungsformular der Betriebe der Klasse 3 (in drei Exemplaren);
    • ein Lageplan (mit der Einpflanzung der Straße);
    • wenn das System nicht zugelassen ist, eine Konformitätsbescheinigung, welche durch den Lieferanten oder Installateur auszufüllen ist;
    • wenn es sich um die Regularisierung eines bestehenden individuellen Klärsystems handelt, eine Kontrollbescheinigung, welche durch eine befugte Person zu diesem Zweck erstellt wurde

Zone mit kollektivem Sanierungsverfahren

  • Falls das Wohnhaus vor der Anschlusspflicht bereits mit einer individuellen Kläreinheit ausgestattet war, kann ein Antrag auf Beibehaltung der Anlage an das Gemeindekollegium gerichtet werden. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
    • Entweder den Beweis der Befreiung von der Abgabe für die Einleitung von Abwasser + die Bescheinigung der regelmäßigen Kontrollen der Anlage oder:
    • das integrierte Formular für individuelle Klärsysteme;
    • die Bescheinigung der regelmäßigen Kontrolle der Anlage;
    • ein Gutachten der A.I.D.E.
  • Wenn der bestehende, derzeit durchgeführte oder künftige Anschluss eines Wohnhauses an die Kanalisation aufgrund technischer Schwierigkeiten übermäßige Kosten verursacht, kann ein Antrag auf Genehmigung zur Anlage eines individuellen Klärsystems an das Gemeindekollegium gerichtet werden. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
    • ein Antrag auf Umweltgenehmigung (Klasse 2);
    • eine Berechnung der Kosten des Anschlusses im Verhältnis zu einer individuellen Klärung;
    • das integrierte Formular für individuelle Klärsysteme;
    • ein Gutachten der A.I.D.E.

Informationen zur Beantragung einer Prämie für die Installierung und/oder Befreiung von der Abgabe für die Einleitung von Abwasser, finden sie hier (Umweltdienst – Prämien).

Materialverleih

Absperrgitter

Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:

  • Identität des Antragstellers: Name und Adresse des Vereins oder der Privatperson
  • Identität des Verantwortlichen: Name, Vorname, Funktion, Adresse und Telefon
  • Datum der Veranstaltung
  • Anzahl laufende Meter der benötigten Gitter

Nachdem das Gemeindekollegium Ihren Antrag geprüft hat, wird Ihnen die Entscheidung per Post zugestellt. Mit dem Genehmigungsschreiben begeben Sie sich zum Finanzdirektor, um die Kaution zu hinterlegen und die Leihgebühr zu entrichten.  Anschließend kontaktieren Sie den Technischen Dienst (Bauhof), um einen Abholtermin zu vereinbaren.

Kaution & Kosten: siehe Gebühr auf das Ausleihen von NADAR-Absperrgittern

Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung

Antragsformular

Verkehrs- und Absperrschilder

Bitte richten Sie ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthalten soll:

  • Identität des Antragstellers: Name und Adresse der Firma oder der Privatperson;
  • Identität des Verantwortlichen: Name, Vorname, Funktion, Adresse und Telefon;
  • Datum der Arbeiten;
  • Art und Anzahl benötigter Schilder.

Das Gemeindekollegium teilt Ihnen die Entscheidung per Post mit.  Mit der Genehmigung gehen Sie zum Gemeindeeinnehmer, um die Kaution zu hinterlegen und die Leihgebühr zu entrichten.  Anschließend nehmen Sie mit dem Technischen Dienst Kontakt auf, um einen Abholtermin zu vereinbaren.

Kaution & Kosten: siehe Gebühr auf das Ausleihen von Verkehrs- und Absperrschildern

Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten

Antragsformular

Erweiterung der Straßenbeleuchtung

Eine Anfrage zur Erweiterung oder Anpassung der öffentlichen Beleuchtung kann an die Gemeinde gerichtet werden:

  • dieser Antrag muss begründet werden
  • der Antrag wird dem zuständigen Ausschuss des Gemeinderates unterbreitet
  • der Ausschuss begutachtet die Situation vor Ort
  • der Gemeinderat trifft schlussendlich die Entscheidung über den Antrag

Es fallen keine Kosten an.

Verkehrsregelungen

Richtlinien:

  • ein Antrag auf Genehmigung einer zeitweiligen Verordnung infolge einer Veranstaltung oder Arbeiten muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden
  • dieser Antrag soll begründet sein und die gewünschten Änderungen der Verkehrsregelungen beschreiben
  • die Anträge werden dem Gemeindekollegium zwecks Genehmigung unterbreitet

Kosten: keine

Frist: so früh wie möglich

Wasseranschluss

Erstanschluss an das Wasserleitungsnetz

Richtlinien:

  • Bei der Aushändigung der Städtebaugenehmigung ist ein Formular zwecks Anschlusses an das Wasserleitungsnetz der Gemeinde beigefügt. Der Antrag wird anhand dieses Dokuments gestellt.

Kosten: siehe Gebühr auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz

Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung

Bedingungen:Die Bedingungen für einen neuen Wasseranschluss finden sie im Donwloadbereich

Erneuerung eines Wasseranschlusses

Richtlinien:

  • Auf Wunsch kann jeder Bürger das Erneuern eines bestehenden Wasseranschlusses beantragen. Der Antrag wird mittels eines Formulars gestellt.

Kosten: siehe Gebühr auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz

Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung

Bedingungen: hier gelten die gleichen Bedingungen wie für einen Erstanschluss

Entfernung eines Wasseranschlusses

Richtlinien:

  • Auf Wunsch kann jeder Bürger das Entfernen eines bestehenden Wasseranschlusses beantragen. Der Antrag wird mittels eines Formulars gestellt.

Kosten: siehe Gebühr auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz

Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung

Bedingungen:

Handelt es sich um einen klassischen zweiten Wasseranschluss, nämlich getrennt und eigenständig von jedem anderen Wasseranschluss des betreffenden Gebäudekomplexes, so erfolgt das Abklemmen ab der öffentlichen Zufuhrleitung.

Handelt es sich bei dem zweiten Anschluss um eine Abzweigung des ersten oder Hauptanschlusses und befindet sich diese Abzweigung auf dem privaten Eigentum des Antragstellers, so wird folgendermaßen vorgegangen:

  • Dem Antragsteller wird nahegelegt, mit eigenen Mitteln oder durch ein Drittunternehmen für das Freilegen des zu entfernenden Anschlusses an der Abzweigung seines Erstanschlusses zu sorgen. Ist dies geschehen, wird ein Verantwortlicher des Wasserdienstes den überflüssigen Anschluss abklemmen und die dazu gehörende Wasseruhr entfernen. Der Antragsteller hat dabei nur für die effektiven Kosten dieses Einsatzes des Wasserdienstes aufzukommen. Nur im äußersten Falle und wenn es dem Antragsteller wirklich nicht möglich ist, die vorangehenden vorbereitenden Maßnahmen durchführen zu lassen, kann der Wasserdienst der Gemeinde intervenieren. Dies geschieht allerdings nur auf vorherigen Kostenanschlag, der vom Antragsteller angenommen sein muss.

Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers

Richtlinien:

  • Auf Wunsch kann jeder Bürger den Einbau eines zusätzlichen (oder mehrerer zusätzlicher) Wasserzähler beantragen. Der Antrag wird mittels eines Formulars gestellt.

Kosten: Dies geschieht nur auf vorherigen Kostenanschlag, der vom Antragsteller angenommen sein muss.

Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung

Bedingungen: das Anbringen dieser Zähler erfolgt in einem eigens hierzu bereitgestellten technischen Raum

Links

Öffentliche Infrastruktur

Zur öffentlichen Infrastruktur zählen folgende Bereiche:

Wegenetz

  • Regionalstraßen, Gemeindewege, landwirtschaftliche Wege, Parkplätze und Bürgersteige
  • Unterhalt
  • Genehmigung von Straßendurchbohrungen
  • Aufstellen von Hinweisschilder

Unterhaltsarbeiten 

  • Plätze
  • Friedhöfe
  • Straßenränder und Gräben
  • Kanalisationen
  • Winterräumdienst

Bauten

  • öffentliche Gebäude
  • Schulen
  • Kultur- und Sportgebäude
  • Kirchen

Öffentliche Wasserversorgung

Die Gemeinde Bütgenbach ist der eigene Wasserversorger.  Eine detaillierte Beschreibung der Wasserversorgung in der Gemeinde Bütgenbach finden Sie in dieser Broschüre.

Die Ortschaften Bütgenbach, Berg, Elsenborn, Nidrum und Weywertz werden mit Wasser aus der Trink- wasseraufbereitungsanlage (TWA) in Elsenborn beliefert. Deren Wasser entstammt aus dem Quellgebiet „Weywertz-Schlangenvenn“, der Bohrung Weywertz „Platte“, der Bohrung Nidrum und aus den Bohrungen „Regenberg“. Das Wasser läuft in der TWA über einen Kalziumkarbonatfilter um den pH-Wert zu erhöhen und wird durch eine UV-Anlage entkeimt. Bei Bedarf findet eine Notdesinfektion statt.

Die Ortschaften Küchelscheid und Leykaul werden mit Wasser vom Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (Deutschland) beliefert.

Um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten, lässt die Gemeinde das Wasser zwei Mal monatlich durch ein anerkanntes Labor auf die verschiedensten Parameter kontrollieren.

Die Resultate der Wasseranalysen finden Sie im Downloadbereich.

Links

Qualität des Seewassers

Qualität des Seewassers

Die Qualität des Badewassers in Bütgenbach:

Je nach Zone erfolgen die Probeentnahmen wöchentlich oder zweiwöchentlich. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Direktive 76/160/CEE vom 8. Dezember 1975 des Rates der Europäischen Gemeinschaft hat Qualitätsnormen für das Badewasser vorgeschrieben.  Der königliche Erlass vom 17. Februar 1984 hat diese Bestimmungen im belgischen Recht umgesetzt. Ziel dieser Bestimmung ist es, die Gesundheit der Schwimmer zu erhalten und langfristig die Qualität des Badewassers zu verbessern.

Was versteht man unter Badewasser?

Es handelt sich dabei um Gewässer, in denen das Baden entweder ausdrücklich erlaubt oder ganz einfach nicht verboten ist und wo eine große Menge Personen schwimmen.  Die wallonische Region hat offiziell zehn Badezonen bestimmt.  Zusätzlich dazu kontrolliert die Wallonische Region andere Stellen auf ihre bakteriologische Zusammensetzung mit dem Ziel, deren Qualität abzuschätzen.  Falls im Laufe dieser Kontrollen festgestellt wird, dass sich diese Badestationen einer großen Beliebtheit erfreuen, wird die Wallonische Region untersuchen, mit welchen technischen Mitteln die Werte der Europäischen Direktive 76/160/CEE erreicht werden können.

Wer entnimmt die Proben?

Unter den durch die Wallonische Region anerkannten Labors wird dasjenige ausgesucht, das die Entnahmen vornimmt. Die Entnahmen erfolgen wöchentlich.

Wo werden die Proben entnommen?

Am Strand „Venntastic Beach“ von Worriken.

Wann werden die Kontrollen durchgeführt?

Während der Badesaison, die sich vom 15.06. bis zum 15.09. erstreckt.

Nicht-Komformität und Verbote

Eine Probe ist nicht-konform, wenn ein oder mehrere Obergrenzen überschritten werden.  Pro Station wird eine einzelne nicht-konforme Probe geduldet.  Beim zweiten negativen Resultat wird die Zone als ungeeignet für das Baden betrachtet. In diesem Fall lädt die Wallonische Region die betreffenden Bürgermeister ein, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  In unmittelbarer Nähe zum Badegebiet steht eine Informationsstelle.  Auf der Infotafel stehen die Resultate der Wasseranalysen der laufenden Badesaison und, falls das Badewasser für Verschmutzung anfällig ist, das Badeverbot mittels untenstehenden Symbols.

FAQ

  • Wo melde ich eine defekte Straßenbeleuchtung?

    Eine defekte Straßenbeleuchtung kann direkt auf der Website unseres Stromverteilers Ores gemeldet werden:

    https://luminaire.ores.be/fr

    Dazu geben Sie die Nummer des Beleuchtungskörpers an.  Diese Nummer beginnt in der Gemeinde Bütgenbach mit der Zahl 704 gefolgt von fünf weiteren Ziffern und befindet sich auf jedem Lampenmast.

Kontaktpersonen

Picture : Michael KÖNIGS

Michael KÖNIGS

Techniker

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -105

080 44 00 83

michael.konigs@butgenbach.be

Picture : Jana THEISSEN

Jana THEISSEN

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -105

080 44 00 82

jana.theissen@butgenbach.be

Picture : René LITT

René LITT

Techniker

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -105

080 44 00 76

rene.litt@butgenbach.be

Wo befindet sich der Dienst ?

Gemeindehaus, Untergeschoss, Büro -105

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung