Die Landwirtschaft ist geprägt durch Milch- und Weidewirtschaft. Aus diesem Grund spielt die Landwirstchaft eine wichtige Rolle in der Landschaftspflege. Viele kleine und mittelgroße Betriebe sind in der Gemeinde angesiedelt. Aber auch die Gemeinde verfügt über Grünflächen, die wirtschaftlich genutzt werden können. So gibt es eine Reihe Grundstücke, die an Landwirte verpachtet werden.
Links
Die „Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung“ der 5 Eifel-Gemeinden führt auf, was bei der Haltung von Tieren, mit Ausnahme von
Katzen, einzuhalten ist.
Seit dem 1. November 2017 ist es in Belgien für alle Katzenhalter verpflichtend seine Katze/seinen Kater kastrieren zu lassen. Dies gilt sowohl für Hauskatzen als auch für Freigänger. So soll die immer weiterwachsende Katzenpopulation, besonders von streunenden Katzen eingedämmt werden. Für spezifische Informationen können Katzenbesitzer sich an ihren Tierarzt wenden. Wenn streunende Katzen auffallen, kann dies unter der 080 / 44 00 81 gemeldet werden.
Hier gelangen Sie zu der „Verwaltungspolizeilichen Verordnung“ (VPV).
Folgender Beitrag aus der Ausgabe Nr. 1/2021 des Infoblatts könnte ebenfalls für Tierhalter interessant sein.
Neben den Benutzungskosten (Strom) wird eine Miete von 90,00 € verlangt.
Falls die Grillhütte an zwei aufeinander folgenden Tagen benutzt wird, wird ein Zuschlag von jeweils 50 % in Rechnung gestellt.
Die Räume und der Grill müssen sauber verlassen werden! (Abnahme vor und nach der Benutzung)
Kaution: 125,00 € (mit der Miete vor der Benutzung zu hinterlegen)
Richtlinien:
Dokumente:
Über folgende Links finden Sie weitere diesbezügliche Informationen:
Das gemischte Gewerbegebiet „Zur Domäne“ befindet sich im Südosten der Gemeinde in Richtung Büllingen.
Fläche: 23,59 ha
Anzahl Betriebe: 20
Das gemischte Gewerbegebiet steht den handwerklichen Betrieben, Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen, Forschungstätigkeiten oder der Kleinindustrie zur Verfügung.
Da aktuell keine freien Flächen mehr im Gewerbegebiet „Zur Domäne“ verfügbar sind, wurde gemeinsam mit der Gemeinde Büllingen und der SPI ein Projekt zur Erweiterung des Gewerbegebietes ausgearbeitet, welches durch Ministeriellen Erlass der DG vom 25.05.2021 genehmigt wurde (erschienen im Belgischen Staatsblatt am 02.08.2021). Nach Fertigstellung der Infrastruktur wird die Vermarktung durch die SPI erfolgen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Bei der Versicherung Gefährdungshaftpflicht im Brand- oder Explosionsfall handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung für
Betreiber von Einrichtungen, die in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Sie deckt die mit dem Gesetz vom 30. Juli 1979 eingeführte Gefährdungshaftpflicht des Betreibers bei Brand oder Explosion. Diese Versicherung wird als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.
Nachstehenden Einrichtungen wird solch eine Haftpflichtversicherung im Falle von Brand oder Explosion auferlegt:
Eine Kopie der Haftpflicht-Police wurde lange Zeit der lokalen Polizei vom Eigentümer oder der Versicherungsgesellschaft direkt zugestellt. Heute obliegt es dem Bürgermeister beziehungsweise der Gemeindeverwaltung die Kontrolle dieser Versicherung vorzunehmen.
Wir bitten daher darum, umgehend dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Kopie der Police für Ihren Betrieb in Zukunft der Gemeindeverwaltung übermittelt wird. Falls Sie bisher keine solche Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie dies umgehend bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft erledigen.
Die Regiejagd erfolgt im Rahmen der Regulierung der Schalenwildbestände, mit dem Ziel ein Gleichgewicht zwischen der Fauna und dem Lebensraum herzuleiten. Die im Gemeindewald angestrebte Rot- und Rehwilddichte soll die Verjüngung der Hauptlaub- und Nadelholzarten ermöglichen.
Diese wichtige Aufgabe der Regulierung soll hauptsächlich durch private Jäger im Rahmen von Begehungsscheinen erfüllt werden.
Der Begehungsschein ist eine Jagderlaubnis:
Diese Begehungsscheine:
Die Vergabe der Begehungsscheine erfolgt je nach Jagdrevier entweder durch Verlosung oder durch öffentliche Submission.
Für nähere Auskünfte bitten wir Sie, Kontakt mit dem Forstamt Elsenborn aufzunehmen:
Wallonische Region
Abteilung Natur und Forsten
Forstamt Elsenborn
Unter den Linden 5
4750 ELSENBORN
Tel.: 080 / 41 01 70
Fax: 080 / 44 61 96
Forstmeister
Herr René DAHMEN
Tel.: 080 / 41 01 73
Fax: 080 / 44 61 96
Hierzu wenden Sie sich bitte an das Landwirtschaftsministerium in Malmedy: Website des Landwirtschaftsministeriums
Benötigen Sie Informationen zur Lage und Größe der Parzelle, so wenden Sie sich an das Bauamt der Gemeindeverwaltung.
Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 07
Montag – Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung