Forst- & Landwirtschaft, Gemeindevermögen, Wirtschaft, Rentendienst

Aufgabenbereiche

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist geprägt durch Milch- und Weidewirtschaft. Aus diesem Grund spielt die Landwirstchaft eine wichtige Rolle in der Landschaftspflege. Viele kleine und mittelgroße Betriebe sind in der Gemeinde angesiedelt. Aber auch die Gemeinde verfügt über Grünflächen, die wirtschaftlich genutzt werden können. So gibt es eine Reihe Grundstücke, die an Landwirte verpachtet werden.

Lastenheft in Bezug auf die Verpachtung von öffentlichen Gütern im Rahmen eines Landpachtvertrags in der Gemeinde Bütgenbach

Links

Tierschutz

Die „Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung“ der 5 Eifel-Gemeinden führt auf, was bei der Haltung von Tieren, mit Ausnahme von
Katzen, einzuhalten ist.

Seit dem 1. November 2017 ist es in Belgien für alle Katzenhalter verpflichtend seine Katze/seinen Kater kastrieren zu lassen. Dies gilt sowohl für Hauskatzen als auch für Freigänger. So soll die immer weiterwachsende Katzenpopulation, besonders von streunenden Katzen eingedämmt werden. Für spezifische Informationen können Katzenbesitzer sich an ihren Tierarzt wenden. Wenn streunende Katzen auffallen, kann dies unter der 080 / 44 00 81  gemeldet werden.

Hier gelangen Sie zu der „Verwaltungspolizeilichen Verordnung“ (VPV).

Folgender Beitrag aus der Ausgabe Nr. 1/2021 des Infoblatts könnte ebenfalls für Tierhalter interessant sein.

Forstwirtschaft & Wälder

  • Jagd, Jagdverpachtung:
    Die letzte Verpachtung der Jagd fand im März 2018 statt und dauert bis Frühjahr 2024. Somit wird die nächste Verpachtung zu Beginn des Jahres 2024 erfolgen. Nähere Informationen hierzu zu gegebener Zeit.
  • Holzverkauf:
    Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt zu gegebener Zeit; auch am digitalen Brett der Gemeinde-Website.
Gemeindewaldungen / Wälder

 

Grillhütte

                       

Richtlinien:
  • Freie Daten: nehmen Sie Kontakt mit der Verwaltung auf, die Ihnen die freien Termine mitteilen wird
  • Zwecks Anfrage füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung
  • Antragsfrist: so früh wie möglich
  • Anmerkung: Das Aufstellen eines Zeltes und Lagerfeuer sind nicht erlaubt
Kosten:

Neben den Benutzungskosten (Strom) wird eine Miete von 90,00 € verlangt.

Falls die Grillhütte an zwei aufeinander folgenden Tagen benutzt wird, wird ein Zuschlag von jeweils 50 % in Rechnung gestellt.
Die Räume und der Grill müssen sauber verlassen werden! (Abnahme vor und nach der Benutzung)

Kaution: 125,00 € (mit der Miete vor der Benutzung zu hinterlegen)

Hof Bütgenbach: Vermietung der Räumlichkeiten

Ausstellungen und Seminare im Hof Bütgenbach

Richtlinien:

  • Nehmen Sie Kontakt mit diesem Dienst auf, um noch freie Termine in Erfahrung zu bringen.
    Zwecks Anfrage füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung (oder per Mail an renate.faymonville@butgenbach.be).
  • Kosten: siehe Bedingungen!
  • Antragsfrist: so früh wie möglich

Dokumente:

Rentendienst

  • Die Anträge auf Alters- und Hinterbliebenenpension im Beamten-, Arbeitnehmer- und Selbständigenregime sowie die Anträge auf das garantierte Einkommen für ältere Personen können hier angefragt werden.
  • Bei Erreichen des Alters von 59 Jahren erhalten Sie ein Schreiben der Gemeinde, um Ihre Aufmerksamkeit auf die Antragstellung der Pension zu lenken.
  • Bei Erreichen des Alters von 64 Jahren werden Sie in der Regel direkt durch den Föderalen Pensionsdienst zur Überprüfung Ihrer Pensionsrechte kontaktiert.
  • Die Anträge auf Alterspension sind im Prinzip ein Jahr vor Erreichung des Pensionsalters zu stellen.
  • Der Rentendienst der Gemeinde steht ebenfalls zu Ihrer Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen Ihre digitale Akte „mypension“ einzusehen und gegebenenfalls Korrekturen einzureichen.
  • Außerdem hilft Ihnen der Dienst beim Einreichen der Anträge auf Hinterbliebenenpension im öffentlichen Sektor sowie Bestattungsbeihilfen.
  • Der Dienst möchte auch die Grenzgänger (Luxemburg), welche sich für das „gesetzliche Zusammenwohnen“ in Belgien (in Luxemburg PACS genannt) entschieden haben, darauf hinweisen, sich über die Vorteile einer Registrierung in Luxemburg zu informieren.

Über folgende Links finden Sie weitere diesbezügliche Informationen:

Gewerbegebiet

Das gemischte Gewerbegebiet „Zur Domäne“ befindet sich im Südosten der Gemeinde in Richtung Büllingen.

Fläche: 23,59 ha
Anzahl Betriebe: 20

Das gemischte Gewerbegebiet steht den handwerklichen Betrieben, Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen, Forschungstätigkeiten oder der Kleinindustrie zur Verfügung.

Da aktuell keine freien Flächen mehr im Gewerbegebiet „Zur Domäne“ verfügbar sind, wurde gemeinsam mit der Gemeinde Büllingen und der SPI ein Projekt zur Erweiterung des Gewerbegebietes ausgearbeitet, welches durch Ministeriellen Erlass der DG vom 25.05.2021 genehmigt wurde (erschienen im Belgischen Staatsblatt am 02.08.2021). Nach Fertigstellung der Infrastruktur wird die Vermarktung durch die SPI erfolgen.

Immobilienangelegenheiten

  • Ankauf, Verkauf, Tausch
  • Vermietung von Gemeindeeigentum
  • Nutzung von öffentlichem Eigentum

Gefährdungshaftpflichtversicherung

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Bei der Versicherung Gefährdungshaftpflicht im Brand- oder Explosionsfall handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung für
Betreiber von Einrichtungen, die in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Sie deckt die mit dem Gesetz vom 30. Juli 1979 eingeführte Gefährdungshaftpflicht des Betreibers bei Brand oder Explosion. Diese Versicherung wird als Ergänzung zur  Feuerversicherung abgeschlossen.

Nachstehenden Einrichtungen wird solch eine Haftpflichtversicherung im Falle von Brand oder Explosion auferlegt:

  • alle der Öffentlichkeit zugängliche Orte, in denen getanzt werden kann (beispielsweise Saal oder Disko)
  • Restaurants, Fritüren und Schankstätten, wenn die öffentlich zugängliche Fläche mindestens 50 beträgt
  • Hotels, die mindestens vier Gästezimmer umfassen und die mindestens zehn Gäste aufnehmen können
  • Einzelhandelsgeschäfte, deren Verkaufs- und Lagerraum eine Gesamtfläche von mindestens 1.000 aufweisen
  • Jugendherbergen
  • Kinos, Theater, Kulturhallen und Ausstellungsräume
  • Mehrzweckhallen, in denen Aufführungen, öffentliche Versammlungen und Sportveranstaltungen durchgeführt werden
  • Sporthallen, Schießstände und Fußballstadien
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Bürogebäude, deren öffentlich zugängliche Gesamtfläche mindestens 500 m² beträgt
  • Schulen und berufsbildende Anstalten

Eine Kopie der Haftpflicht-Police wurde lange Zeit der lokalen Polizei vom Eigentümer oder der Versicherungsgesellschaft direkt zugestellt. Heute obliegt es dem Bürgermeister beziehungsweise der Gemeindeverwaltung die Kontrolle dieser Versicherung vorzunehmen.

Wir bitten daher darum, umgehend dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Kopie der Police für Ihren Betrieb in Zukunft der Gemeindeverwaltung übermittelt wird. Falls Sie bisher keine solche Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie dies umgehend bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft erledigen.

FAQ

  • Was ist Regie-Jagd?

    Die Regiejagd erfolgt im Rahmen der Regulierung der Schalenwildbestände, mit dem Ziel ein Gleichgewicht zwischen der Fauna und dem Lebensraum herzuleiten. Die im Gemeindewald angestrebte Rot- und Rehwilddichte soll die Verjüngung der Hauptlaub- und Nadelholzarten ermöglichen.
    Diese wichtige Aufgabe der Regulierung soll hauptsächlich durch private Jäger im Rahmen von Begehungsscheinen erfüllt werden.

    Der Begehungsschein ist eine Jagderlaubnis:

    • für eine bestimmte Periode und ein bestimmtes Gebiet
    • auf bestimmte Wildarten, wobei für einige die Anzahl Tiere festgelegt ist

    Diese Begehungsscheine:

    • gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Jagdschein der Wallonischen Region
    • sind persönlich und nicht an Drittpersonen übertragbar

    Die Vergabe der Begehungsscheine erfolgt je nach Jagdrevier entweder durch Verlosung oder durch öffentliche Submission.

    Für nähere Auskünfte bitten wir Sie, Kontakt mit dem Forstamt Elsenborn aufzunehmen:

    Wallonische Region
    Abteilung Natur und Forsten
    Forstamt Elsenborn
    Unter den Linden 5
    4750 ELSENBORN
    Tel.:  080 / 41 01 70
    Fax: 080 / 44 61 96

    Forstmeister
    Herr René DAHMEN
    Tel.:  080 / 41 01 73
    Fax: 080 / 44 61 96

  • Wer kann mir bei meiner Flächenerklärung behilflich sein?

    Hierzu wenden Sie sich bitte an das Landwirtschaftsministerium in Malmedy: Website des Landwirtschaftsministeriums

    Benötigen Sie Informationen zur Lage und Größe der Parzelle, so wenden Sie sich an das Bauamt der Gemeindeverwaltung.

Kontaktpersonen

Picture : Renate FAYMONVILLE

Renate FAYMONVILLE

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 07

080 44 00 81

renate.faymonville@butgenbach.be

Wo befindet sich der Dienst ?

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 07

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung