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Bürgerservice

Sekretariat & Tourismus

Gutscheine der Gemeinde Bütgenbach

Bestehende Prämien der Gemeinde werden seit neuestem in Form von Gutscheinen ausgezahlt, die in Geschäften (die auf Gebiet der Gemeinde Bütgenbach liegen) eingelöst werden können.

Folgende Prämien der Gemeinde BÜTGENBACH werden bis zu einem Betrag von 1.000,00 € in Form von Gutscheinen ausgezahlt:

  • Geburtsprämie: 100,00 €
  • Prämie Fahrsicherheitstraining: 50,00 € (wenn dieses nicht schon an anderer Stelle bezuschusst wird)
  • Bauprämie: 750,00 €
  • Altersjubilare: 125,00 €
  • Jubelpaare: 250,00 €
  • Sanierungsprämie für Gebäude, die vor 50 Jahren oder mehr das erste Mal bewohnt waren: 2.500,00 €
  • Sanierungsprämie für Gebäude, die vor 80 Jahren oder mehr das erste Mal bewohnt waren: 3.500,00 €
  • Die Prämien werden in Form von 5,00 €, 10,00 €, 50,00 bzw. 100,00 €-Gutscheinen gewährt.

Hier gelangen Sie zur offiziellen Website des Gutschein-Systems der Gemeinde Bütgenbach.

Finanz- & Personaldienst

Steuern

Wie definiert man Steuer? 

Eine Steuer ist ein einseitig auferlegter Betrag an Personen oder Firmen, die auf dem Gebiet der Gemeinde ansässig sind. Der Ertrag wird verwendet, um die allgemeinen Ausgaben der Gemeinde zu finanzieren.
Es gibt:
• Zusatzsteuern
• Gemeindesteuern

Zuschlaghundertstel zur Immobilienvorbelastung
Steuerverordnung
2000
Zuschlaghundertstel zur Steuer auf die natürlichen Personen
Steuerverordnung
6 %
Steuer auf die Müllabfuhr
Steuerverordnung
107,00 € für einen Einpersonenhaushalt
147,00 € für einen Zweipersonenhaushalt
200,00 € ab einem Drei- oder Mehrpersonenhaushalt
200,00 € für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser sowie die vorgesehenen Entrümpelungen.
Im Bevölkerungsregister eingetragene Erwachsene, deren Inkontinenz ärztlich attestiert ist, erhalten 2 Rollen Restmülltüten gratis.
Bei Ankauf von 16 durchsichtigen Restmülltüten erhält der Steuerpflichtige 4 Restmülltüten kostenlos.
Bei Ankauf von 5 Biomülltüten erhält der Steuerpflichtige 5 Biomülltüten kostenlos.
Steuer auf Müllabfuhr für Jugend- und Ferienlager
Steuerverordnung • Erklärungsformular
0,20 € pro Person / Tag
Steuer auf Betriebsmüll
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
15,00 € / Betrieb
Steuer auf Campingplätze, -wohnparks & -einrichtungen
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
62,00 € / Stellplatz
Steuer auf Luxuspferde
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
25,00 € / Pferd
Steuer auf Bälle und Tanzvergnügen
Steuerverordnung • Erklärungsformular
50,00 € / Veranstaltung (12 Stunden) mit Eintritt
ohne Eintritt kostenlos
Steuer auf Zweitwohnungen
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
250,00 € / Wohnung
Steuer auf den Anschluss der bebauten Immobilien an die öffentliche Kanalisation
Steuerverordnung
25,00 € ohne Mündung in die Kläranlage
100,00 € mit Mündung in die Kläranlage
Steuer auf die Verlängerung der Polizeistunde
Steuerverordnung
12,50 € / Verlängerungsstunde
Steuer auf das Ausstellen von Verwaltungsdokumenten
Steuerverordnung 
  • 2,50 € + 16,70 € (Föderalstaat) auf alle elektronischen Personalausweise für Personen ab 12 Jahren
  • Ausweise für Kinder unter 12 Jahren sind kostenlos
  • bei Erneuerung im Falle von Verlust oder Beschädigung eines elektronischen Ausweises und im Falle einer Dringlichkeitsprozedur für Kinder unter 12 Jahren werden die vom Föderalstaat erhobenen Produktionskosten berechnet
  • 10,00 € für ein Heiratsbuch
  • 10,00 € für ein Duplikat eines Heiratsbuches
  • 1,00 € für jedes Verwaltungsdokument
  • 5,00 € + 65,00 € (Föderalstaat) für die Ausstellung eines Reisepasses im Normalverfahren ab 18 Jahren
  • 10,00 € + 240 € (Föderalstaat) für die Ausstellung eines Reisepasses im Dringlichkeitsverfahren ab 18 Jahren
  • 5,00 € + 20,00 € (Föderalstaat) auf alle elektronischen Führerscheine und Lizenzen
  • 16,00 € + 16,00 € (Föderalstaat) für einen internationalen Führerschein
Steuer auf Privatclubs
Steuerverordnung
1.300,00 € / Einrichtung
Steuer auf das Betreiben eines Dancings
Steuerverordnung
40,00 € / Woche für die Öffnung des Dancings während 3 Tagen
40,00 € zusätzlich für jeden zusätzlichen Öffnungstag pro Woche
Steuer auf Beerdigungen, Ausstreuung der Asche & Einsetzung einer Urne
Steuerverordnung
250,00 € pro Beerdigung, Ausstreuung oder Einsetzung einer Urne (siehe verschiedene Ausnahmebedingungen, u.a. anwendbar auf Auswärtige, die weder in der Gemeinde wohnen, noch in der Gemeinde gestorben sind)
Steuer auf die Verteilung von Werbeschriften & Werbemustern
Steuerverordnung
0,08 € / Exemplar
regionale Presse: 0,025 € / verteiltes Exemplar
in Plastik verpackte Werbung wird mit dem doppelten Betrag besteuert
Steuer auf Hunde
Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular
1. Hund: 10,00 €
2. Hund: 10,00 €
ab 3. Hund: je 100,00 €
Steuer auf Übernachtungen
SteuerverordnungErklärungsformular
1,50 € / Übernachtung ab 13 Jahren
Steuer auf verwahrloste und nicht genutzte Gebäude
Steuerverordnung
1. Jahr 1.000,00 € (wird nicht erhoben, nur verwarnt)
ab dem 2. Jahr 2.000,00 €

Bauamt & Umweltdienst

UMWELTDIENST: Zuständigkeiten

Forst- & Landwirtschaft, Gemeindevermögen, Wirtschaft, Rentendienst

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist geprägt durch Milch- und Weidewirtschaft. Aus diesem Grund spielt die Landwirstchaft eine wichtige Rolle in der Landschaftspflege. Viele kleine und mittelgroße Betriebe sind in der Gemeinde angesiedelt. Aber auch die Gemeinde verfügt über Grünflächen, die wirtschaftlich genutzt werden können. So gibt es eine Reihe Grundstücke, die an Landwirte verpachtet werden.

Lastenheft in Bezug auf die Verpachtung von öffentlichen Gütern im Rahmen eines Landpachtvertrags in der Gemeinde Bütgenbach

Gewerbegebiet

Das gemischte Gewerbegebiet „Zur Domäne“ befindet sich im Südosten der Gemeinde in Richtung Büllingen.

Fläche: 23,59 ha
Anzahl Betriebe: 20

Das gemischte Gewerbegebiet steht den handwerklichen Betrieben, Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen, Forschungstätigkeiten oder der Kleinindustrie zur Verfügung.

Da aktuell keine freien Flächen mehr im Gewerbegebiet „Zur Domäne“ verfügbar sind, wurde gemeinsam mit der Gemeinde Büllingen und der SPI ein Projekt zur Erweiterung des Gewerbegebietes ausgearbeitet, welches durch Ministeriellen Erlass der DG vom 25.05.2021 genehmigt wurde (erschienen im Belgischen Staatsblatt am 02.08.2021). Nach Fertigstellung der Infrastruktur wird die Vermarktung durch die SPI erfolgen.

Immobilienangelegenheiten

  • Ankauf, Verkauf, Tausch
  • Vermietung von Gemeindeeigentum
  • Nutzung von öffentlichem Eigentum