Sekretariat & Tourismus
Bestehende Prämien der Gemeinde werden seit neuestem in Form von Gutscheinen ausgezahlt, die in Geschäften (die auf Gebiet der Gemeinde Bütgenbach liegen) eingelöst werden können.
Folgende Prämien der Gemeinde BÜTGENBACH werden bis zu einem Betrag von 1.000,00 € in Form von Gutscheinen ausgezahlt:
Hier gelangen Sie zur offiziellen Website des Gutschein-Systems der Gemeinde Bütgenbach.
Finanz- & Personaldienst
Wie definiert man Steuer?
Eine Steuer ist ein einseitig auferlegter Betrag an Personen oder Firmen, die auf dem Gebiet der Gemeinde ansässig sind. Der Ertrag wird verwendet, um die allgemeinen Ausgaben der Gemeinde zu finanzieren.
Es gibt:
• Zusatzsteuern
• Gemeindesteuern
Zuschlaghundertstel zur Immobilienvorbelastung Steuerverordnung |
2000 |
Zuschlaghundertstel zur Steuer auf die natürlichen Personen Steuerverordnung |
6 % |
Steuer auf die Müllabfuhr Steuerverordnung |
107,00 € für einen Einpersonenhaushalt 147,00 € für einen Zweipersonenhaushalt 200,00 € ab einem Drei- oder Mehrpersonenhaushalt 200,00 € für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser sowie die vorgesehenen Entrümpelungen. Im Bevölkerungsregister eingetragene Erwachsene, deren Inkontinenz ärztlich attestiert ist, erhalten 2 Rollen Restmülltüten gratis. Bei Ankauf von 16 durchsichtigen Restmülltüten erhält der Steuerpflichtige 4 Restmülltüten kostenlos. Bei Ankauf von 5 Biomülltüten erhält der Steuerpflichtige 5 Biomülltüten kostenlos. |
Steuer auf Müllabfuhr für Jugend- und Ferienlager Steuerverordnung • Erklärungsformular |
0,20 € pro Person / Tag |
Steuer auf Betriebsmüll Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular |
15,00 € / Betrieb |
Steuer auf Campingplätze, -wohnparks & -einrichtungen Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular |
62,00 € / Stellplatz |
Steuer auf Luxuspferde Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular |
25,00 € / Pferd |
Steuer auf Bälle und Tanzvergnügen Steuerverordnung • Erklärungsformular |
50,00 € / Veranstaltung (12 Stunden) mit Eintritt ohne Eintritt kostenlos |
Steuer auf Zweitwohnungen Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular |
250,00 € / Wohnung |
Steuer auf den Anschluss der bebauten Immobilien an die öffentliche Kanalisation Steuerverordnung |
25,00 € ohne Mündung in die Kläranlage 100,00 € mit Mündung in die Kläranlage |
Steuer auf die Verlängerung der Polizeistunde Steuerverordnung |
12,50 € / Verlängerungsstunde |
Steuer auf das Ausstellen von Verwaltungsdokumenten Steuerverordnung |
|
Steuer auf Privatclubs Steuerverordnung |
1.300,00 € / Einrichtung |
Steuer auf das Betreiben eines Dancings Steuerverordnung |
40,00 € / Woche für die Öffnung des Dancings während 3 Tagen 40,00 € zusätzlich für jeden zusätzlichen Öffnungstag pro Woche |
Steuer auf Beerdigungen, Ausstreuung der Asche & Einsetzung einer Urne Steuerverordnung |
250,00 € pro Beerdigung, Ausstreuung oder Einsetzung einer Urne (siehe verschiedene Ausnahmebedingungen, u.a. anwendbar auf Auswärtige, die weder in der Gemeinde wohnen, noch in der Gemeinde gestorben sind) |
Steuer auf die Verteilung von Werbeschriften & Werbemustern Steuerverordnung |
0,08 € / Exemplar regionale Presse: 0,025 € / verteiltes Exemplar in Plastik verpackte Werbung wird mit dem doppelten Betrag besteuert |
Steuer auf Hunde Steuerverordnung • Erklärungsformular • Abmeldeformular |
1. Hund: 10,00 € 2. Hund: 10,00 € ab 3. Hund: je 100,00 € |
Steuer auf Übernachtungen Steuerverordnung • Erklärungsformular |
1,50 € / Übernachtung ab 13 Jahren |
Steuer auf verwahrloste und nicht genutzte Gebäude Steuerverordnung |
1. Jahr 1.000,00 € (wird nicht erhoben, nur verwarnt) ab dem 2. Jahr 2.000,00 € |
Bauamt & Umweltdienst
Kontaktperson: Edgar BRODEL
Forst- & Landwirtschaft, Gemeindevermögen, Wirtschaft, Rentendienst
Die Landwirtschaft ist geprägt durch Milch- und Weidewirtschaft. Aus diesem Grund spielt die Landwirstchaft eine wichtige Rolle in der Landschaftspflege. Viele kleine und mittelgroße Betriebe sind in der Gemeinde angesiedelt. Aber auch die Gemeinde verfügt über Grünflächen, die wirtschaftlich genutzt werden können. So gibt es eine Reihe Grundstücke, die an Landwirte verpachtet werden.
Das gemischte Gewerbegebiet „Zur Domäne“ befindet sich im Südosten der Gemeinde in Richtung Büllingen.
Fläche: 23,59 ha
Anzahl Betriebe: 20
Das gemischte Gewerbegebiet steht den handwerklichen Betrieben, Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen, Forschungstätigkeiten oder der Kleinindustrie zur Verfügung.
Da aktuell keine freien Flächen mehr im Gewerbegebiet „Zur Domäne“ verfügbar sind, wurde gemeinsam mit der Gemeinde Büllingen und der SPI ein Projekt zur Erweiterung des Gewerbegebietes ausgearbeitet, welches durch Ministeriellen Erlass der DG vom 25.05.2021 genehmigt wurde (erschienen im Belgischen Staatsblatt am 02.08.2021). Nach Fertigstellung der Infrastruktur wird die Vermarktung durch die SPI erfolgen.