Nützliche Links:
Kontaktpersonen: Frédéric MASSON und Annick HENKES
Städtebauliche Auskünfte
Auskünfte und Beratung zu Voranfragen, dem Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE) sowie dem Zivilgesetzbuch (in Verbindung zum Städtebau)
Kadaster- und Sektorenplanauskünfte
Auskunft und Einsicht zu Parzellen, deren Lage im Sektorenplan und deren besondere Eigenschaften
Notarielle Auskünfte
Diverse Auskünfte zu Anfragen in Bezug auf eine notarielle Veraktung
Städtebauliche Bescheinigungen
Erstellung von Städtebaubescheinigungen Nr. 1 & Nr. 2
Städtebaugenehmigung
Beratung, Begutachtung und Verarbeitung von Städtebauanträgen (Bau, Umbau, Abriss, …)
Verstädterungsgenehmigung
Beratung, Begutachtung und Verarbeitung von Verstädterungsanträgen
Globalgenehmigung (Städtebaulicher Teil)
Beratung, Begutachtung und Verarbeitung von Anträgen auf Globalgenehmigung
Sicherheitsbescheinigung (Ferienunterkünfte)
Beratung und Verarbeitung von Anträgen auf Sicherheitsbescheinigung für Ferienunterkünfte, sowie den damit verbundenen Anträgen auf Brandschutzgutachten
Denkmäler, Stätten und Ausgrabungen
Auskünfte und Bearbeitung im Bereich des Denkmalschutzes
Denkmalschutz in der DG
Liste geschützter Objekte
Energiepass
Die Energieeffizienz der Gebäude
Kommunaler Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität (K.B.A.R.M.)
Diverse Sekretariatstätigkeiten zur Organisation und der Unterstützung des Ausschusses
Kontaktperson: Edgar BRODEL
Links
Die Umweltgenehmigung:
Es handelt sich hier um eine umfassende Betriebsgenehmigung, die alle möglichen Umweltbelästigungen hinterfragt. Der Antrag deckt neben der genauen Beschreibung der Tätigkeit die Auswirkungen auf das Wasser (Abwässer) und auf die Luft (Ausstöße), die möglichen Lärmeffekte sowie diverse Einflüsse auf die Umwelt (Verkehr, Schwingungen usw.) ab.
Die Globalgenehmigung:
Kommt zur Umweltgenehmigung zeitgleich ein Bauantrag hinzu, so spricht man von einer „Globalgenehmigung“. Die Formalitäten der Umweltgenehmigung werden dann mit den Angaben zum Bauantrag ergänzt und gleichzeitig eingereicht. Die beiden zuständigen Behörden stimmen ihre Entscheidung und ihre Auflagen bezüglich des Antrags ab, sodass eine einheitliche und zeitgleiche Antwort zu erwarten ist.
Hier geht’s zum Beitrag „Umweltinformationen, Abfallsammlungen, …“
Informieren Sie sich:
Aufgrund der aktuellen Lage, ist die Gemeindeverwaltung nur auf Termin zugänglich!
Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 06
Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung