Bauamt & Umweltdienst

Aufgabenbereiche

BAUAMT: Zuständigkeiten

Kontaktpersonen: Frédéric MASSON und Annick HENKES

Städtebauliche Auskünfte
Auskünfte und Beratung  zu Voranfragen, dem Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE) sowie dem Zivilgesetzbuch (in Verbindung zum Städtebau)

Kadaster- und Sektorenplanauskünfte
Auskunft und Einsicht zu Parzellen, deren Lage im Sektorenplan und deren besondere Eigenschaften

Notarielle Auskünfte
Diverse Auskünfte zu Anfragen in Bezug auf eine notarielle Veraktung

Städtebauliche Bescheinigungen
Erstellung von Städtebaubescheinigungen Nr. 1 & Nr. 2

Städtebaugenehmigung
Beratung, Begutachtung und Verarbeitung von Städtebauanträgen (Bau, Umbau, Abriss, …)

Verstädterungsgenehmigung
Beratung, Begutachtung und Verarbeitung von Verstädterungsanträgen

Globalgenehmigung (Städtebaulicher Teil)
Beratung, Begutachtung und Verarbeitung von Anträgen auf Globalgenehmigung

Sicherheitsbescheinigung (Ferienunterkünfte)
Beratung und Verarbeitung von Anträgen auf Sicherheitsbescheinigung für Ferienunterkünfte, sowie den damit verbundenen Anträgen auf Brandschutzgutachten

Denkmäler, Stätten und Ausgrabungen
Auskünfte und Bearbeitung  im Bereich des Denkmalschutzes
Denkmalschutz in der DG
Liste geschützter Objekte

Energiepass
Die Energieeffizienz der Gebäude

Kommunaler Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität (K.B.A.R.M.)
Diverse Sekretariatstätigkeiten zur Organisation und der Unterstützung des Ausschusses

FAQ

  • Was ist eine Umwelt- und was eine Globalgenehmigung?

    Die Umweltgenehmigung:
    Es handelt sich hier um eine umfassende Betriebsgenehmigung, die alle möglichen Umweltbelästigungen hinterfragt. Der Antrag deckt neben der genauen Beschreibung der Tätigkeit die Auswirkungen auf das Wasser (Abwässer) und auf die Luft (Ausstöße), die möglichen Lärmeffekte sowie diverse Einflüsse auf die Umwelt (Verkehr, Schwingungen usw.) ab.

    Die Globalgenehmigung:
    Kommt zur Umweltgenehmigung zeitgleich ein Bauantrag hinzu, so spricht man von einer „Globalgenehmigung“. Die Formalitäten der Umweltgenehmigung werden dann mit den Angaben zum Bauantrag ergänzt und gleichzeitig eingereicht. Die beiden zuständigen Behörden stimmen ihre Entscheidung und ihre Auflagen bezüglich des Antrags ab, sodass eine einheitliche und zeitgleiche Antwort zu erwarten ist.

  • Bereit für weniger Müll?

    Hier geht’s zum Beitrag „Umweltinformationen, Abfallsammlungen, …

    Informieren Sie sich:

    • Ihre Umweltberaterin
      Catherine BETTENDORFF
      Tel: +32 80 221 856
      GSM: +32 497 066 034
      Catherine.BETTENDORFF@idelux.be
      www.idelux.be
    • Informationen über die Abfalltrennung, das Recyceln, FOST Plus
      Gratisnummer: 0800/1 26 90
      www.fostplus.be
    • Tag der sauberen Gemeinde
      Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, auf freiwilliger Basis an dieser Aktion teilzunehmen. Die Säuberungen finden im Frühjahr auf öffentlichen Plätzen und Wegen statt. Die Vereine und alle Bürger erfahren den genauen Termin (unter anderem auf dieser Internetseite), sobald er feststeht.

Kontaktpersonen

Picture : Edgar BRODEL

Edgar BRODEL

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 06

080 44 00 79

edgar.brodel@butgenbach.be

Picture : Annick HENKES

Annick HENKES

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 06

080 44 00 73

annick.henkes@butgenbach.be

Picture : Frédéric MASSON

Frédéric MASSON

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 06

080 44 00 80

frederic.masson@butgenbach.be

Wo befindet sich der Dienst ?

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 06

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung