- Die Anträge auf Alters- und Hinterbliebenenpension im Beamten-, Arbeitnehmer- und Selbständigenregime sowie die Anträge auf das garantierte Einkommen für ältere Personen können hier angefragt werden.
- Bei Erreichen des Alters von 59 Jahren erhalten Sie ein Schreiben der Gemeinde, um Ihre Aufmerksamkeit auf die Antragstellung der Pension zu lenken.
- Bei Erreichen des Alters von 64 Jahren werden Sie in der Regel direkt durch den Föderalen Pensionsdienst zur Überprüfung Ihrer Pensionsrechte kontaktiert.
- Die Anträge auf Alterspension sind im Prinzip ein Jahr vor Erreichung des Pensionsalters zu stellen.
- Der Rentendienst der Gemeinde steht ebenfalls zu Ihrer Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen Ihre digitale Akte „mypension“ einzusehen und gegebenenfalls Korrekturen einzureichen.
- Außerdem hilft Ihnen der Dienst beim Einreichen der Anträge auf Hinterbliebenenpension im öffentlichen Sektor sowie Bestattungsbeihilfen.
- Der Dienst möchte auch die Grenzgänger (Luxemburg), welche sich für das „gesetzliche Zusammenwohnen“ in Belgien (in Luxemburg PACS genannt) entschieden haben, darauf hinweisen, sich über die Vorteile einer Registrierung in Luxemburg zu informieren.
Über folgende Links finden Sie weitere diesbezügliche Informationen: