Das Gemeindekollegium

Das Gemeindekollegium setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister und den vier Schöffen, die damit das ausführende Organ der Gemeinde bilden.

Das Gemeindekollegium ist allgemein mit der Ausführung von Gesetzen und Dekreten, besonders auch der Beschlüsse des Gemeinderates beauftragt. Es verwaltet die Gemeindeeinrichtungen und das Gemeindevermögen. Bestimmte Aufgaben wurden dem Gemeindekollegium daneben durch übergeordnete Behörden übertragen: z.B. Baugenehmigungen, Umwelt- und Globalgenehmigungen, das Führen der Bevölkerungsregister…