Neben den im Wallonischen Raumordnungs- und Städtebaugesetzbuch definierten.
Im Bestreben, die Bevölkerung stärker an der Gestaltung ihres Lebensraums zu beteiligen, sieht das Wallonischen Raumordnungs- und Städtebaugesetzbuch für die Gemeindebehörden die Möglichkeit vor, „kommunale Beratungskommissionen für Raumplanung und Mobilität“ (KBARM) einzurichten (Dekret vom 20. Juli 2016).
Obwohl der KBARM ein beratendes Organ ist, muss sie von den lokalen Behörden in bestimmten Angelegenheiten zwingend konsultiert werden. Dabei handelt es sich um die „obligatorischen Zuständigkeiten“. Der Ausschuss kann den Gemeindebehörden auch aus eigener Initiative Stellungnahmen zu den Entwicklungen der Ideen und Grundsätze in diesen Angelegenheiten sowie zu den Herausforderungen und Zielen der lokalen territorialen Entwicklung abgeben.
Mitglieder
Die Örtliche Kommission für Ländliche Entwicklung (ÖKLE) ist ein beratendes Gremium, das die Bevölkerung der Gemeinde vertritt und durch den Gemeinderat eingesetzt wird. Die Mitglieder einer ÖKLE werden unter Bewerbern ausgewählt, die die wirtschaftlichen, berufssoziologischen und kulturellen Kreise sowie die verschiedenen Dörfer und Altersgruppen der Gemeinde repräsentieren sollen.
Die Kommission ist bei der Umsetzung der Projekte des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung (KPLE) ein Bindeglied zwischen Gemeindeverantwortlichen und Einwohnern der Gemeinde.
Zu diesem Zweck wird jährlich von der ÖKLE ein Arbeitsprogramm festgelegt, in dem die Themen und Projekte des KPLE aufgeführt sind, die von der ÖKLE aufgegriffen beziehungsweise dem Gemeinderat zur Durchführung vorgeschlagen werden können.
Tätigkeitsbericht des Jahres 2022 der ÖKLE
Link zur Webseite der Wallonischen Region betreffend ländliche Entwicklung
Mitglieder
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Bütgenbach wurde am 4. März 2021 vom Gemeinderat eingesetzt. Zielsetzung dieses Gremiums ist die Ermittlung der Bedürfnisse älterer Menschen und der Einsatz für deren Belange.
Mitglieder