Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das gewählte Parlament (Hauptorgan) einer jeden Gemeinde.

Er trifft die Rahmenbeschlüsse in allen Angelegenheiten, für die er zuständig ist. Diese Zuständigkeit wird nur durch den Raum und die Materien begrenzt (d.h. er kann nicht über sein Territorium hinaus verordnen und beschließen).
Der Gemeinderat verabschiedet den Haushaltsplan und legt die Steuern fest. Er genehmigt alle größeren Anschaffungen und Investierungen und legt deren Vergabeart fest: öffentliches Auftragsverfahren, Verhandlungsverfahren…

Dem Gemeinderat obliegt die Festlegung der Stellenpläne des Personals und dessen Ernennung.

Der Gemeinderat kontrolliert schlussendlich die Arbeiten des Gemeindekollegiums.

Der Gemeinderat versammelt sich in der Regel einmal im Monat zu einer öffentlichen Sitzung. Von den Sitzungen und Beschlüssen des Gemeinderates wird durch den Generaldirektor ein Protokoll geführt.

Die PROTOKOLLE der vergangenen Sitzungen finden Sie hier (unter Aufgabenbereiche Punkt 1)