Bevölkerungsdienst
Schutzimpfung für Kinder
Wenn Sie gerade erst ein Kind bekommen haben, müssen Sie es gegen Polio (Kinderlähmung) impfen lassen. Auch anderen gefährlichen Krankheiten wie Tetanus und Diphtherie können Sie mit Impfungen vorbeugen.
Es wurde ein Programm entwickelt, aus dem hervorgeht, welche Impfungen für Ihr Kind wann empfohlen werden. Manche dieser Impfungen müssen wiederholt werden, wenn Ihr Kind etwas älter geworden ist. Diesen Impfplan finden Sie auf der Website des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie des „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (ONE). Die meisten Impfstoffe im Impfprogramm sind kostenlos.
Jede Gemeinschaft ist zuständig für die Impfpolitik. Die Internetseiten Vaccination-info, Zorg en Gezondheid und das Bürgerinformationsportal Ostbelgien informieren über die verschiedenen von diesen Behörden angenommenen Initiativen.
Richtlinien:
Bei der Wohnsitzgemeinde, die Bescheinigung (des Hausarztes, des Kinderarztes oder des Dienstes für Kleinkindbetreuung) mit folgenden Angaben einreichen:
Kosten: kostenlos
Einreichungsfrist: 18 Monate ab dem Geburtsdatum des Kindes
Hier geht’s zur betreffenden Internetseite
Laut Gesetz aus dem Jahre 1987 ist jeder Bürger, der in Belgien wohnt, stillschweigend einverstanden, dass ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder, der vorher nicht ausdrücklich einen Einwand erhoben hat, damit einverstanden ist, nach seinem Ableben Organe zur Verfügung zu stellen. Jeder Bürger hat jedoch das Recht zu Lebzeiten gegen die Entnahme von Organen Einwand zu erheben.
Richtlinien: sich im Besitz seines Personalausweises persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellen. Wenn die betroffene Person weniger als 18 Jahre alt ist, muss sie in Begleitung der Eltern am Schalter vorstellig werden.
Kosten: kostenlos
Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort
Der letzte Wille für die spätere Beisetzung kann, muss aber nicht bei der Gemeinde registriert werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden und kann aus folgende Möglichkeiten frei wählen:
Ist die letztwillige Verfügung registriert, kann diese jederzeit von der betroffenen Person abgeändert werden insofern der Wunsch sich zwischenzeitlich geändert hat.
Diese letztwillige Verfügung wird in das Nationalregister eingetragen und ist bis auf Widerruf gültig. Wichtig ist, dass wenn der genaue Wunsch von der verstorbenen Person vorher festgelegt wurde, dieser auch respektiert wird.
Forst- & Landwirtschaft, Gemeindevermögen, Wirtschaft, Rentendienst
Über folgende Links finden Sie weitere diesbezügliche Informationen:
Sport / Kultur / Jugend, Unterrichtswesen
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Bütgenbach wurde am 4. März 2021 vom Gemeinderat eingesetzt. Zielsetzung dieses Gremiums ist die Ermittlung der Bedürfnisse älterer Menschen und der Einsatz für deren Belange.
Ein interessantes Projekt wurde bereits umgesetzt:
Der Seniorenfahrdienst der Gemeinde Bütgenbach
Jeden Dienstag von 8.30-16.30 fahren wir Sie von A nach B
Ein Anruf genügt!
Reservierungen sind möglich seit dem 3. Januar 2022
Telefonnr. 0470 / 60 86 06
Für ein Stück mehr Bewegungsfreiheit im Alltag unserer Senioren soll in Zukunft ein Fahrdienst sorgen. Dies ist eine erste Initiative unseres neuen Seniorenbeirates. Eine Gruppe von 7 ehrenamtlichen Fahrern hat sich bereiterklärt, diesen Dienst zu gewährleisten.
Das Elektrofahrzeug „ELSIE“ wird durch die KGmbH Courant d’Air aus Elsenborn zur Verfügung gestellt.
In einem vorerst begrenzten Radius von etwa 15 Km (innerhalb der Gemeinde Bütgenbach) werden die Senioren zu ihrem gewünschten Ziel gefahren. Wir starten im Januar 2022 mit einer Testphase, von deren Nutzung der Ausbau dieser Maßnahme abhängen wird.
Die Mitglieder des Seniorenbeirats würden sich über eine rege Nutzung sehr freuen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: