Senior

Schön, Sie hier begrüßen zu dürfen. Sie befinden sich hier auf einer speziell für Sie maßgeschneiderten Seite.

Bürgerservice

Bevölkerungsdienst

Impfungen

Bescheinigung der Impfung gegen die Kinderlähmung

Schutzimpfung für Kinder 
Wenn Sie gerade erst ein Kind bekommen haben, müssen Sie es gegen Polio (Kinderlähmung) impfen lassen. Auch anderen gefährlichen Krankheiten wie Tetanus und Diphtherie können Sie mit Impfungen vorbeugen.

Es wurde ein Programm entwickelt, aus dem hervorgeht, welche Impfungen für Ihr Kind wann empfohlen werden. Manche dieser Impfungen müssen wiederholt werden, wenn Ihr Kind etwas älter geworden ist. Diesen Impfplan finden Sie auf der Website des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie des „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (ONE). Die meisten Impfstoffe im Impfprogramm sind kostenlos.

Jede Gemeinschaft ist zuständig für die Impfpolitik. Die Internetseiten Vaccination-infoZorg en Gezondheid und das Bürgerinformationsportal Ostbelgien informieren über die verschiedenen von diesen Behörden angenommenen Initiativen.

Richtlinien:
Bei der Wohnsitzgemeinde, die Bescheinigung (des Hausarztes, des Kinderarztes oder des Dienstes für Kleinkindbetreuung) mit folgenden Angaben einreichen:

  • Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Kleinkindes
  • die Impfdaten
  • das Attest mit dem Stempel und der Unterschrift des Arztes

Kosten: kostenlos

Einreichungsfrist: 18 Monate ab dem Geburtsdatum des Kindes

Organspende

Hier geht’s zur betreffenden Internetseite

Laut Gesetz aus dem Jahre 1987 ist jeder Bürger, der in Belgien wohnt, stillschweigend einverstanden, dass ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder, der vorher nicht ausdrücklich einen Einwand erhoben hat, damit einverstanden ist, nach seinem Ableben Organe zur Verfügung zu stellen. Jeder Bürger hat jedoch das Recht zu Lebzeiten gegen die Entnahme von Organen Einwand zu erheben.

Richtlinien: sich im Besitz seines Personalausweises persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellen.  Wenn die betroffene Person weniger als 18 Jahre alt ist, muss sie in Begleitung der Eltern am Schalter vorstellig werden.

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort

Letztwillige Verfügung bzgl. der Bestattung

Der letzte Wille für die spätere Beisetzung kann, muss aber nicht bei der Gemeinde registriert werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden und kann aus folgende Möglichkeiten frei wählen:

  • Beerdigung
  • Einäscherung mit anschließender Beerdigung
  • Beisetzung der Urne in einer Urnenwand
  • Beisetzung der Urne in einem Urnenfeld
  • Verstreuung der Asche
    – auf einer dazu bestimmten Parzelle des Friedhofs
    – auf dem an das belgische Staatsgebiet angrenzenden Küstengewässer
    – auf einem anderen Ort als einem Friedhof oder den belgischen Hoheitsgewässern
  • Beerdigung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof
  • Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof

Ist die letztwillige Verfügung registriert, kann diese jederzeit von der betroffenen Person abgeändert werden insofern der Wunsch sich zwischenzeitlich geändert hat.

Diese letztwillige Verfügung wird in das Nationalregister eingetragen und ist bis auf Widerruf gültig. Wichtig ist, dass wenn der genaue Wunsch von der verstorbenen Person vorher festgelegt wurde, dieser auch respektiert wird.

Forst- & Landwirtschaft, Gemeindevermögen, Wirtschaft, Rentendienst

Rentendienst

  • Die Anträge auf Alters- und Hinterbliebenenpension im Beamten-, Arbeitnehmer- und Selbständigenregime sowie die Anträge auf das garantierte Einkommen für ältere Personen können hier angefragt werden.
  • Bei Erreichen des Alters von 59 Jahren erhalten Sie ein Schreiben der Gemeinde, um Ihre Aufmerksamkeit auf die Antragstellung der Pension zu lenken.
  • Bei Erreichen des Alters von 64 Jahren werden Sie in der Regel direkt durch den Föderalen Pensionsdienst zur Überprüfung Ihrer Pensionsrechte kontaktiert.
  • Die Anträge auf Alterspension sind im Prinzip ein Jahr vor Erreichung des Pensionsalters zu stellen.
  • Der Rentendienst der Gemeinde steht ebenfalls zu Ihrer Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen Ihre digitale Akte „mypension“ einzusehen und gegebenenfalls Korrekturen einzureichen.
  • Außerdem hilft Ihnen der Dienst beim Einreichen der Anträge auf Hinterbliebenenpension im öffentlichen Sektor sowie Bestattungsbeihilfen.
  • Der Dienst möchte auch die Grenzgänger (Luxemburg), welche sich für das „gesetzliche Zusammenwohnen“ in Belgien (in Luxemburg PACS genannt) entschieden haben, darauf hinweisen, sich über die Vorteile einer Registrierung in Luxemburg zu informieren.

Über folgende Links finden Sie weitere diesbezügliche Informationen:

Sport / Kultur / Jugend, Unterrichtswesen

Senioren

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Bütgenbach wurde am 4. März 2021 vom Gemeinderat eingesetzt. Zielsetzung dieses Gremiums ist die Ermittlung der Bedürfnisse älterer Menschen und der Einsatz für deren Belange.

Ein interessantes Projekt wurde bereits umgesetzt:

Der Seniorenfahrdienst der Gemeinde Bütgenbach

Jeden Dienstag von 8.30-16.30 fahren wir Sie von A nach B

Ein Anruf genügt!

Reservierungen sind möglich seit dem 3. Januar 2022

Telefonnr.  0470 / 60 86 06

Für ein Stück mehr Bewegungsfreiheit im Alltag unserer Senioren soll in Zukunft ein Fahrdienst sorgen. Dies ist eine erste Initiative unseres neuen Seniorenbeirates. Eine Gruppe von 7 ehrenamtlichen Fahrern hat sich bereiterklärt, diesen Dienst zu gewährleisten.

Das Elektrofahrzeug „ELSIE“ wird durch die KGmbH Courant d’Air aus Elsenborn zur Verfügung gestellt.

In einem vorerst begrenzten Radius von etwa 15 Km (innerhalb der Gemeinde Bütgenbach) werden die Senioren zu ihrem gewünschten Ziel gefahren. Wir starten im Januar 2022 mit einer Testphase, von deren Nutzung der Ausbau dieser Maßnahme abhängen wird.

Die Mitglieder des Seniorenbeirats würden sich über eine rege Nutzung sehr freuen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: