Haltegenehmigung für Haustiere

Neue Regelung in der Wallonie ab dem 1. Juli 2022

20 Juli 2022

Ab dem 1. Juli 2022 muss jeder Bürger, der in der Wallonie ein Tier erwerben oder adoptieren will, beweisen, dass er über eine Haltegenehmigung für Haustiere verfügt.

Jeder Bürger besitzt von Geburt an die Haltegenehmigung für Haustiere. Diese wird nur dann entzogen, wenn der Bürger gegen die Tierschutzgesetzgebung verstößt. Bei einem Entzug der Haltegenehmigung werden die betroffenen Personen entsprechend informiert.

Ab dem 1. Juli müssen Züchter, Verkäufer und Tierheime eine Bescheinigung verlangen, die beweist, dass der Käufer über seine Haltegenehmigung verfügt. Die Bescheinigung ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und bleibt 30 Tage nach Ausstellung gültig.

Von der Regelung sind folgende Tiere unter anderem betroffen: Hunde, Katzen, exotische Tiere, Vögel, Hamster, Kaninchen, Frettchen, Mäuse, Fische, Hühner, Schildkröten, Reptilien, Pferde, Ziegen. Prinzipiell sind alle Haustiere betroffen. Gewerblich genutzte Tiere sind von der Regelung nicht betroffen.

Die Regelung bezieht sich nur auf Tiere, die nach dem 1. Juli 2022 gekauft oder adoptiert werden. Es ist keine Haltegenehmigung erforderlich für Tiere, die vor diesem Datum in Ihrem Besitz waren.

 

Antrag

Im Gemeindehaus:

Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten die Bescheinigung im Gemeindehaus beantragen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, das Antragsformular auszufüllen.

Übergangsfrist bis zum 30. September 2022

Bis zum 30. September kann die Bescheinigung beim Verkäufer, Züchter und Tierheim nachgereicht werden. Ab Oktober muss die Bescheinigung bereits beim Verkauf oder der Adoption vorliegen.

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